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Es wird nichts ausgelassen: auch die betriebliche Altervorsorge ist betroffen!

 
Die sogenannte dritte Säule, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist von den Änderungen ebenfalls betroffen.

Das wichtigste: ab dem 01.01.2005 entfällt die Möglichkeit, pauschal besteuerte Direktversicherungen neu abzuschließen.

Damit entfällt für die Zukunft in der bAV der einzige Durchführungsweg, bei dem Sie frei über die kapitalertragssteuerfreie Kapitalauszahlung verfügen können und die uneingeschränkt vererbbar ist.

Ersetzt wird dieser Durchführungsweg durch eine Erhöhung der Beitragsbegrenzung für einen anderen Durchführungsweg, die Pensionskasse. Hier können Mitarbeiter, die keine pauschal besteuerte Direktversicherung haben, ab 2005 zusätzlich 1800€ sozialversicherungspflichtig umwandeln.
  Eindeutiger Nachteil: die Leistung aus Pensionskassen dient nur und ausschließlich der Altersvorsorge - Sie können also nicht frei darüber verfügen. Außerdem ist sie nur stark eingeschränkt zu vererben.

Die volle Steuerpflicht der Renten aus Pensionskassen ist nicht als Nachteil zu werten, da der Beitrag in der Ansparphase aus unversteuertem Einkommen finanziert wurde.

Aber auch für die Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine Gnadenfrist eingeräumt: alle Abschlüsse und Versorgungszusagen, die noch im Jahr 2004 erfolgen, fallen unter das alte Recht: pauschale Besteuerung auf 1752€ Höchstbeitrag, steuerfreie Kapitalauszahlung und freie Verfügbarkeit/Vererbbarkeit bleiben für die gesamte Laufzeit bestehen. Erfreulich: dies gilt auch für alle bereits bestehenden Direktversicherungen.
 

 
Deshalb gilt auch hier: reagieren Sie noch im alten Jahr, um sich die Vorteile der Direktversicherung mit pauschaler Besteuerung zu sichern! Was passiert bei den Durchführungswegen der Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Pensionszusagen?
Für diese Durchführungswege ergeben sich keine großen Veränderungen: hier werden lediglich die Freibeträge während der Rentenbezugsphase harmonisiert.


* Höchstbetrag bisher: 4% aus Beitragsbemessungsgrenze
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  • Änderung der steuerlichen Behandlung von Lebens- und Rentenversicherungen ab 2005.
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