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Nachgelagerte Besteuerung:
Von den Gesamtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung soll zunächst ein Anteil von 60 Prozent von der Besteuerung freigestellt werden. Der Arbeitgeberanteil von 50 Prozent ist heute schon steuerfrei. Die Freistellung und damit Entlastung der Beitragszahler steigt dann bis 2025 jährlich um 2 Punkte auf 100 Prozent. Auszahlungen der gesetzlichen Rente unterliegen dagegen von 2005 an zunächst zu 50 Prozent einer Besteuerung; die volle Besteuerung ist erst für Rentnerjahrgänge, die 2040 in den Ruhestand gehen, geplant.
BETROFFENE:
Einbußen kommen auf besser gestellte Ruheständler zu, die neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte haben. Von den rund 14,2 Millionen steuerpflichtigen Rentnern zahlen nur rund zwei Millionen tatsächlich Steuern. Jetzt kämen 1,3 Millionen hinzu. |
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"UNISEX-TARIFE": Für die private Altersvorsorge mit der staatlich geförderten Riester-Rente werden ab 2006 künftig einheitliche Tarife für Männer und Frauen vorgeschrieben.
KAPITALLEBENSVERSICHERUNGEN:
Bisher mindern nicht nur Beiträge für die Lebensversicherung das zu versteuernde Einkommen. Auch Erträge sind steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens über zwölf Jahre läuft. Dieses "Steuerprivileg" soll bei Neuverträgen nach 2005 abgebaut werden.
BETRIEBSRENTEN:
Für die steuerfreie Umwandlung von Lohnanteilen in Beiträge zur betrieblichen Vorsorge gilt derzeit unter anderem eine Obergrenze von 2472€. Rot-Grün will die Gesamthöhe der steuerlichen Förderung um 1800€ aufstocken, die Vorteile der klassischen Direktversicherung schwinden (s. Kapitallebensversicherung). |
In seiner letzten Sitzung hat der Bundesrat dem vieldiskutierten Alterseinkünftegesetz, wonach die nachträgliche Besteuerung von Alterseinkünften ab Januar 2005 möglich sein soll, zugestimmt. Die schrittweise Besteuerung von Renten und Pensionen wird damit vom kommenden Jahr an beginnen. Dafür werden die Rentenbeiträge steuerfrei. Die gesetzliche Änderung der Besteuerung von Renten ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der aktuellen Gesetzgebung wegen der Ungleichbehandlung von Pensionären und Rentnern festgestellt hat. Zudem entfällt ab dem 01.01.2005 das Steuerprivileg für Neuverträge von Kapitallebensversicherungen.
Das Einkommen aus einer Lebensversicherung soll nun zur Hälfte besteuert werden, wenn die Lebensversicherung nach einer Laufzeit von zwölf Jahren nach Beendigung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. |