Die ab 2005 geplante Besteuerung der Alterseinkünfte wird die meisten der heutigen Ruheständler nach Berechnungen des Finanzministeriums nicht betreffen. Belastungen kommen aber auf Rentner zu, die weitere Einkünfte neben ihren gesetzlichen Altersbezügen erhalten. Der einmal festgesetzte Freibetrag für einen Rentnerjahrgang bleibt bis zum Tod gleich, auch bei Änderungen der Rentenhöhe.
Alleinstehende/Verheiratete ohne weitere Einkünfte müssen bis zu einer Rente von rund 19000/38000 € im Jahr keine Steuern zahlen. Bei jährlich 20000/40000 € Bruttoeinkünften sind künftig 70/156 € im Jahr abzuführen.
Alleinstehende/Verheiratete mit 16000/32000 € Rente im Jahr und Mieteinkünften von jährlich 4000/8000 € müssen mit einer Steuerlast von 193/636 € im Jahr rechnen.
Für seine Berechnungen unterstellte das Ministerium die üblichen Pausch- und Freibeträge. Dies betrifft bei Altersrenten nach dem neuen Recht 2005 einen steuerpflichtigen Anteil von 50 Prozent. Bei Betriebsrenten wurde der Versorgungsfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag von zusammen rund 4000 € einbezogen. Bei Mieteinkünften gilt ein Altersentlastungsbetrag von rund 1900 €, bei Kapitaleinkünften der Sparerfreibetrag von 1370 €, sowie der Altersentlastungsbetrag.
Ein Alleinstehender mit 12000 € Rente im Jahr und 8000 € Betriebsrente und damit Gesamtbezügen von 20000 € muss auch nach dem neuen Recht nichts an den Fiskus zahlen. Verheiratete mit insgesamt 24000 € Rente im Jahr und 16000 € Betriebsrente müssen dagegen künftig 668 € an das Finanzamt zahlen.
Nichts ist so beständig wie die Veränderung...
Die steuerfreie Auszahlung von Kapitallebensversicherungen gehört ab dem 1. Januar 2005 der Vergangenheit an.
Für alle Neuabschlüsse ab dem kommenden Jahr muss der Ertrag von Lebensversicherungen zu mindestens 50 % versteuert werden. Sofern die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr liegen soll, ist der Ertrag sogar komplett steuerpflichtig. Der Gesetzgeber hat aber eine Übergangsfrist eingeräumt, in der Sie noch Kapitalversicherungen nach altem Recht abschließen können: Alle Verträge, die spätestens zum 01.12.2004 beginnen und deren erster Beitrag bis spätestens zum 31.12.2004 eingezahlt wird, werden nach alten Bedingungen abgeschlossen.
Für wen bietet sich der Abschluss einer zusätzlichen Kapitalversicherung an?
Für Jeden, der nicht über eine ausreichende Altersvorsorge verfügt.
Eltern und Großeltern, die durch regelmäßiges Sparen die Ausbildung Ihrer Kinder und Enkelkinder steuerbegünstigt absichern möchten.
Frauen, die unabhängig von der Versorgung durch Ihren Ehemann eine eigene private Rente aufbauen möchten und ein Konzept suchen, das zu den besonderen Anforderungen eines Frauen-Berufslebens passt.
Für Jeden, der größere Geldsummen mittel- bis langfristig zurücklegen möchte. Dafür eignen sich Beträge ab 50.000 € für ein sogenanntes "Beitragsdepot", aus dem der Anlagebetrag über 5 Jahre verteilt in eine Kapitalversicherung eingezahlt wird: der Ablaufbetrag steht Ihnen nach 12 Jahren steuerfrei zur Verfügung.
Für Jeden, der sofort oder in den kommenden Jahren den Kauf einer Immobilie oder eine Selbstständigkeit plant.
Für Eltern und Großeltern, die vorgezogen Vermögen an Kinder und Enkelkinder übertragen möchten und sich hierfür noch die Steuerfreiheit sichern möchten.