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Scheiden tut nicht weh - Depotauflösung/Depotübertrag

Unzulässige Gebühren bei Auflösung des Depots

Verlangt der Kunde die Auflösung des Depots, dann ist die Bank gesetzlich zur Herausgabe der von ihr verwalteten Wertpapiere verpflichtet. Sie darf deshalb bei Auflösung des Depots kein Entgelt verlangen.

Bankkunden, denen von ihrem Geldinstitut ebenfalls Entgelte für einen Depotwechsel abverlangt wurden, bietet die Verbraucher-Zentrale NRW mit einem Musterbrief Hilfestellung bei der Rückforderung. [www.vz-nrw.de/depot ]



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