Ihr Depotspezialist!
  Sie sind nicht eingeloggt.
 
Investmentfonds mit Rabatt! 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag keine Depotgebühr Depotvolumen ab 50.000 Euro kostenloses Quartalsreporting in Privatbankgüte Jetzt 500 Euro Begrüßungsgeld sichern Fonds-Super-Markt  
Hotline 0800 - 744 744 2 (Täglich von 7 - 22 h)
 
   
 
 

Anlagestrategien von Investmentfonds in Emerging Markets

2. Investmentfonds

2.2. Die Investmentgesellschaft

Definition gemäß des deutschen Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
§1 I KAGG beinhaltet die Legaldefinition der Investmentgesellschaft. Als eine Investmentgesellschaft wird ein Unternehmen bezeichnet, dessen Geschäftszweck auf Anlage des eingelegten Geldes nach folgenden Merkmalen ausgerichtet ist:
  • im eigenen Namen
  • für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger
  • unter Beachtung des Grundsatzes der Risikomischung
  • gesondert vom eigenen Vermögen
  • in Form von Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstückssondervermögen
  • durch Verbriefung der Rechte der Anteilinhaber in Urkunden
Jedes Unternehmen, das diese Art der Tätigkeit, unabhängig vom Geschäftszweck, ausübt, ist eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG), d.h. eine Investmentgesellschaft deutschen Rechts. Ermangelt es der Unternehmung an der Erfüllung eines Begriffsmerkmales, liegt keine KAG im Sinne des KAGG vor.

Definition gemäß der EG-Harmonisierungsrichtlinie
Europäische Investmentgesellschaften, die der Legaldefinition des Art. 1 II EG-Harmonisierungsrichtlinie genügen, heißen „Organismus für gemeinschaftliche Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW). Durch diese Bezeichnung kommt klar zum Ausdruck, daß das Hauptmerkmal von OGAWs die Wertpapieranlage auf kollektiver Basis ist. Weitere Definitionsmerkmale sind:
  • Beschaffung des Geldes beim Publikum (dies impliziert öffentliche Werbung)
  • Anlage des eingelegten Geldes ist ausschließlicher Geschäftszweck
  • Grundsatz der Risikostreuung
  • Rückzahlungsverpflichtung bei Rückgabe der Anteile oder Treffen von Maßnahmen, die den Börsenkurs der Anteile in der Nähe des Nettoinventarwertes halten
Eine EG-Investmentgesellschaft ist auf Grund der Rückzahlungsverpflichtung immer auf das Open-End-Prinzip festgelegt. Die rechtliche Konstruktion der Unternehmensform ist unerheblich, da im Gegensatz zum KAGG die Anlage nicht gesondert vom Gesellschaftsvermögen gefordert wird (Art 1 III). Die Definition der Investmentgesellschaft in der Richtlinie ist daher in Bezug auf mögliche Unternehmensformen weiter gefaßt als diejenige im KAGG.


Zurück
zum letzten Kapitel
Zurück
zum Inhalt
Weiter zum
nächtsten Kapitel

RSS    Add to Google

NEU! Das RiesterRente Premium Webspecial
RIESTER-SPRECHSTUNDE
MO-FR 18-19 Uhr
0800 - 744 744 2

Bestseller TOP3 Dezember 2008


1. Chart FMM-Fonds FMM-Fonds
2. Chart Carmignac Patrimoine A Carmignac Patrimoine A
3. Chart DWS StepInvest Top Dividende DWS StepInvest Top Dividende

Indices

30-Tage Chart  DAX XETRA  +0,8%  
30-Tage Chart  TecDAX  -0,2%  
30-Tage Chart  DJ EURO STOXX 50  +1,0%  
30-Tage Chart  Dow Jones Ind. Av.  +0,7%  
30-Tage Chart  NASDAQ 100  +0,9%  
30-Tage Chart  S&P500  +0,8%  
30-Tage Chart  Nikkei 225  +0,4%  

New on this Server

Marktgeschehen (20.12.2008)
 
Gesucht: Tief mit geringer Vola
 
Marktbericht (17.12.2008)
 
Rekord-Zinstief spiegelt Rekord-Probleme
 
Marktgeschehen (13.12.2008)
 
Brown, Steinbrück und ein Lehrstück
 
Marktbericht (10.12.2008)
 
Stabilisierung mit kurzfristiger (leichter) technischer Erholungschance an den Aktienmärkten, aber fundamental nach wie vor kein Licht am Ende des Tunnels
 
Marktgeschehen (06.12.2008)
 
Welche Anlageform schlägt die Teuerung?
 
weiter... 

Hot on this Server