VL: Förderung ab 1999 (Teil 1)
Mit dem Dritten Vermögensbeteiligungsgesetz kommen wir diesen Zielen einen Schritt näher. Eine
pragmatische Sozialpolitik setzt den Fortschritt - Schritt für Schritt.
Die Neuregelungen zielen vor allem auf eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer am
Produktivvermögen. Dafür sprechen vier gute Gründe:
Die Gesellschaft gewinnt ...
... weil aus Mitarbeitern Miteigentümer werden.
Nur 11 Prozent der Arbeiter-Haushalte und 18 Prozent der Angestellten-Haushalte in Westdeutschland
besitzen Aktien. In den neuen Bundesländern sind es nur 3 Prozent der Arbeiter-Haushalte und 6
Prozent der Angestellten-Haushalte. Nur 6 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland sind an ihrem
arbeitgebenden Unternehmen beteiligt. Diesen Zustand will das Gesetz verbessern.
Die Wirtschaft gewinnt ...
... weil die Beteiligung der Arbeitnehmer die Investitionskraft der Unternehmen stärkt.
Investitionen schaffen mehr Arbeitsplätze. Und: Die Beteiligung der Arbeitnehmer stärkt zusätzlich
die Motivation im Betrieb, weil sie am Ergebnis ihrer Leistung beteiligt sind.
Die Tarifpartner gewinnen ...
... weil die Tarifpolitik durch den Investivlohn und die intensive Ertragsbeteiligung neue
Spielräume erhält.
Verteilungskämpfe werden entkrampft, eine zurückhaltende Lohnpolitik erhält neue Akzeptanz, weil
die Arbeitnehmer an den Investitionen partizipieren, die sie durch eine vernünftige Lohnpolitik
ermöglicht haben.
Die soziale Sicherheit gewinnt ...
... weil Eigentum Sicherheit schafft.
Die gesetzliche Altersversorgung wird durch die Eigentumsbildung in Arbeitnehmerhand sinnvoll
ergänzt. Wichtig ist hier eine gezielte Förderung jener Einkommensgruppen, die aus eigener Kraft
keine private Altersversorgung aufbauem können.
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