VL: Staatliche Förderung bisher (Teil 1)
Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer wird heute durch besondere Maßnahmen staatlich gefördert.
Daneben können Arbeitnehmer die staatliche Förderung nutzen, die allen Bürgern offensteht. Dazu
gehören zum Beispiel die Steuerfreiheit der Kapitalerträge von Lebensversicherungen, die
Eigenheimzulage und die Wohnungsbauprämie.
Vermögen, wie Sie vermögen
Das Vermögensbildungsgesetz
Nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten Arbeitnehmer eine Sparzulage für die Anlage
vermögenswirksamer Leistungen.
Solche vermögenswirksamen Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auf
Grund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrages zustehen,
sowie Teile des Arbeitslohns.
Pro Jahr kann der Arbeitnehmer bisher für maximal 936 DM eine Sparzulage von 10 Prozent erhalten,
das sind 94 DM. Gibt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bzw. weniger als 936 DM,
kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Verdienstes durch den Arbeitgeber vermögenswirksam anleg
lassen.
Voraussetzung für die Sparzulage ist bisher, daß das zu versteuernde Einkommen nicht höher als
27.000 DM (für Alleinstehende) bzw. 54.000 DM (für Verheiratete) ist. Das entspricht jährlichen
Bruttolöhnen von ca. 33.600 DM für Alleinstehende ohen Kinder und 77.900 DM für verheiratete
Alleinverdiener mit zwei Kindern. Außerdem muß die Anlage in Beteiligungen ode auf Bausparverträgen
erfolgen. Vor Ablauf der Sperrfrist (meist sieben Jahre) darf nicht über das Guthaben verfügt
werden.
1996 haben 24 Mio. Arbeitnehmer vermögenswirksame angelegt. Davon haben 10 Mio. Anspruch auf
Sparzulage. Dieser Personenkreis hat 7 Mrd. Dm angelegt und bekommt dafür 0,7 Mrd. DM staatliche
Sparzulage.
Insgesamt wurden 17 Mrd DM angelegt. Davon waren etwa die Hälfte Arbeitgeberleistungen.
Tarifvertragliche Vereinbarungen über vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber galten Ende 1996
für 95 Prozent der durch Tarifverträge erfaßten westdeutschen Arbeitnehmer, darunter für 50 Prozent
mit 624 DM und 11 Prozent mit mehr als 624 DM.
In den neuen Ländern galten solche Tarifvereinbarungen Ende 1996 für 62 Prozent der
tarifvertraglich erfaßten Arbeitnehmer, darunter für 39 Prozent mit 156 DM und für 18 Prozent mit
312 DM.
Der für Bausparverträge verwendete Anteil der vermögenswirksamen Leistungen ist seit 1983 von rund
30 Prozent auf rund 50 Prozent (1996) gestiegen. Der in Beteiligungen angelegte Anteil ist im
gleichen Zeitraum von rund 2 Prozent auf rund 10 Prozent gewachsen.
|