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VL: Mehr staatliche Förderungen (Teil 1)

Am 1.1.1999 tritt das neue Vermögensbildungsgesetz in Kraft. Es bringt deutliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Einkommensgrenze
für die staatliche Sparzulage wird von heute 27.000 DM (Alleinstehende) bzw. 54.000 DM (Verheiratete) auf 35.000 DM bzw... 70.000 DM zu versteuerndes Einkommen (die entsprechende Bruttoeinkommen sind höher) angehoben. Dadurch werden mehr Arbeitnehmer begünstigt.

Die Sparzulage
wird für Beteiligungen am Produktivkapital von heute 10 Prozent auf 20 Prozent verdoppelt, um die Arbeitnehemr verstärkt zur Anlge in Aktien, Aktienfonds oder anderen Unternehmensbeteiligungen anzuregen

Arbeitnehmer in den neuen Ländern
erhalten 25 Prozent Sparzulage für die Anlage in Beteiligungen. Damit wird - im Verhältnis zu ihrem durchschnittlich niedrigeren Einkommen - ein höherer Anlageanreiz geschaffen. Dies ist eine Antwort auf den Eigentumsrückstand in Ostdeutschland.

Bausparen und Beteiligungen
werden bis heute zu einem gemeinsamen Höchstbetrag von 936 DM mit 10 Prozent Sparzulage gefördert. Künftig kann diese Förderung allein durch Bausparen ausgefüllt und zusätzlich ein Betrag von 800 DM in Beteiligungen angelegt werden, die mit 20 Prozent Sparzulage gefördert werden.
Insgesamt sind künftig also vermögenswirksame Leistungen bis 1.736 DM im Jahr mit Sparzulage begünstigt. Die maximale Sparzulage steigt daher von heute 94 DM auf 254 DM für westdeutsche und 294 DM für ostdeutsche Arbeitnehmer.

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