VL: Private Altersvorsorge (Teil 1)
Die private Eigenvorsorge für das Alter muß gestärkt werden. Denn der gesetzlichen Alterssicherung
sind durch die Bevölkerungsentwicklung und die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
finanzielle Grenzen gesetzt. Damit gewinnt die private Vorsorge als dritte Säule neben gesetzlicher
Rentenversicherung und betrieblicher Altersvorsorge an Bedeutung.
Das Dritte Vermögensbeteiligungsgesetz ist ein erster Schritt, die Eigenvorsorge für das Alter
zu stärken. Die neue Beteiligungsförderung bringt bereits eine spürbare Hilfe bei diesem Sparziel,
obwohl die Förderung im Gesetz nicht speziell auf langfristige Vermögensbildung für das Alter
ausgerichtet ist.
Konkret sieht das z.B. aus:
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Wer die neue Förderung für 800 DM jährlichen Beteiligungserwerb nutzt, hat zusammen mit der
Sparzulage von 20 Prozent am Ende der siebenjährigen Sperrfrist je nach Verzinsung rund 7.000 DM
beisammen. Das ist ein Anfang, erst ein Baustein für die eigene Altersvorsorge.
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Wer jedoch das Kapital stehenläßt und den Beteiligungserwerb konsequent fortsetzt, erreicht viel.
Denn fünf aufeinanderfolgende Sparverträge dieser Art ergeben nach 31 Jahren bei angenommenen 6
Prozent Zinseszins zusammen mit der Sparzulage ein Endkapital von immerhin 80.000 DM. Allein rund
11.000 DM davon stammen aus der verzinslich angelegten Sparzulage.
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Bei weiterhin 6 Prozent Verzinsung kann sich der Rentner dann beispielsweise monatlich rund 400 DM
auszahlen lassen, ohne daß er das Kapital antasten muß.
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Alternativ könnte das angesammelte Kapital auch in eine private Rentenversicherung eingezahlt
werden, aus der eine lebenslange zusätzliche Rente gezahlt wird, gegebenenfalls mit anschließender
Hinterbliebenenrente.
Die neue Förderung ermöglicht also bereits eine echte Ergänzung der Altersvorsorge.
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