Eine Aktie ist ein Teilhaberpapier an einem Unternehmen. Der Besitzer dieses Papiers - der Aktionär - ist Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Er hat, wenn die Aktiengesellschaft eine Dividende zahlt, Anrecht auf die Ausschüttung und darf bei der jährlichen Hauptversammlung über die Zukunft des Unternehmens mitbestimmen.
Von deutschen Aktiengesellschaften werden hauptsächlich zwei verschiedene Aktientypen ausgegeben: Stammaktien und Vorzugsaktien. Die Vorzugsaktie hat gegenüber der Stammaktie den Vorteil, daß für sie eine höhere Dividende ausgeschüttet wird. Der Preis für diese bevorzugte Behandlung besteht im Verzicht des Stimmrechts bei der Hauptversammlung.
Die Dividende erhalten die Aktionäre in Deutschland nach der jährlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft.
Eine Anleihe ist im Prinzip nichts anderes als eine Art Schuldschein. Wenn im privaten Bereich ein Bruder sich von seiner Schwester für eine gewisse Zeit Geld leihen möchte, dann könnte das vielleicht so aussehen: Er pumpt sich von ihr z.B. 10.000,- DM und verspricht, das Geld nach genau fünf Jahren zurückzuzahlen. Die Schwester besteht aber darauf, für dieses Darlehen Zinsen zu erhalten. Schließlich hätte sie das Geld, wenn sie es noch zur Verfügung hätte, z.B. auf ein Sparbuch einzahlen können und hätte dafür von der Bank Zinsen kassiert. Diesen Zinsausfall soll ihr der Bruder nun ausgleichen. Man einigt sich schließlich darauf, daß der Bruder seiner Schwester an jedem Jahrestag des Geschäftsabschlusses z.B. 4 % der ausgeliehenen Summe, also 400,- DM Zinsen zahlt. Am Ende der Laufzeit, sprich nach fünf Jahren, soll dann neben der letzten Zinsrate auch die Schuldsumme in Höhe von 10.000,- DM zurückgezahlt werden. Und wenn man dem ganzen Geschäft jetzt einen etwas offizielleren Charakter geben möchte, dann schließt man einen Vertrag, in dem genau aufgeführt wird, an welchem Datum die Zinszahlungen zu erfolgen haben und wann das Darlehen schließlich zurückgezahlt werden muß.
Nichts anderes ist eine Anleihe. Auch sie stellt quasi einen Vertrag dar, in dem die Modalitäten für das Darlehen genau festgelegt ist. Der einzige Unterschied besteht darin, daß sich das Ausleihen von Geld nicht mehr im privaten Bereich abspielt, sondern mehr oder weniger öffentlich. Wenn sich staatliche Institutionen, Banken oder Industrieunternehmen Geld ausleihen wollen, dann können sie Anleihen herausgeben, die jeder Geldanleger kaufen kann. Damit wird z.B. eine Bank zum Schuldner und der Geldanleger zum Gläubiger. Der Schuldner, das ist der Herausgeber einer Anleihe, wird im fachchinesisch auch als Emittent bezeichnet.
Ein Maßstab für die Höhe der aktuellen DM-Zinsen ist die sogenannte Umlaufrendite. Sie gibt an, wieviel Zinsen momentan im Durchschnitt für DM-Anleihen mit einer Laufzeit von 10 Jahren gezahlt werden. Den aktuellen Stand der Umlaufrendite kann man manchen Tageszeitungen, speziellen Fernsehsendungen oder dem Videotext von ARD und ZDF auf Tafel 412 entnehmen.
Die meisten Anleihen werden an der Börse gehandelt, d.h. man muß nicht von Anfang an dabei sein, wenn eine neue Anleihe herausgegeben (Fachausdruck: "emittiert") wird, sondern kann auch noch später einsteigen.
Neben den an der Börse gehandelten Anleihen gibt es auch solche, die nicht gehandelt werden. Und unter denen gibt
es wiederum welche, die man vor dem Ende der Laufzeit zurückgeben kann und solche, bei denen das nicht möglich
ist. Zur ersten Sorte zählen u.a. die schon fast legendären
Bundesschatzbriefe.
Berechnungsansatz für den theoretischen Preis der alten Anleihe:
| Kapital vorher (Kvor) | Kapital nachher (Knach) | Rendite = (Knach - Kvor) / Kvor | |
|---|---|---|---|
| Neue Anleihe | 100 DM | 100 DM + 5,5 % × 100 DM | 5,5 % |
| Alte Anleihe | x DM | 100 DM + 5,0 % × 100 DM | (100 DM × (1+5 %) - x DM) x DM |
Daraus folgt: Der theoretische Preis für die alte Anleihe ergibt sich aus:
| 100 DM × | 1 + 5 % 1 + 5,5 % | = 100 DM × | 1,05 1,055 | = 99,526 DM |
Zu diesem Preis ergibt sich für die alte Anleihe, die eine Nominalverzinsung (das ist der Zins, zu dem sich der Schuldner verpflichtet hat) von 5 % hat, eine effektive Rendite von 5,5 %.
Den Preis, mit dem eine Anleihe an der Börse gehandelt wird, nennt man den Kurswert der Anleihe, während man bei der zugrunde liegenden Schuldsumme (im obigen Beispiel: 100,- DM) vom Nennwert der Anleihe spricht. An diesem Beispiel sieht man, daß der Kurswert einer Anleihe bei steigenden Zinsen fällt. Umgekehrt steigt er bei fallenden Zinsen. Wichtig zu wissen ist außerdem, daß am Ende der Laufzeit genau die ursprünglich ausgeliehene Schuldsumme in Höhe von 100,- DM (also 100 % des Nennwertes) an den Gläubiger zurückgezahlt wird.
Obwohl Stückzinsen beim Kauf von Bundesschatzbriefen quasi in Rechnung gestellt werden, verbergen sich dahinter keine wirklichen Gebühren oder Abzüge - man verliert also nichts durch die Stückzinsen. Um das zu erklären, muß ich etwas weiter ausholen:
Nehmen wir an, jemand hätte am 23.7.1996 Bundesschatzbriefe des Typs A gekauft. Damals war die Serie 1996/7 aktuell. Diese Serie wurde am 1.6.1996 aufgelegt und mit dem gleichen Datum begannen die Zinsen zu laufen. Der jährliche Zinstermin in den nächsten Jahren ist folglich auch immer der 1.6. Da die Serie 1996/7 im ersten Jahr 3,25 % Zinsen einbringt, werden also an jeden Gläubiger, der z.B. für 10.000,- DM diesen Schatzbrieftyp gekauft hat, am 1.6.1997 glatte 325,- DM Zinsen ausbezahlt. Das wäre für jemanden, der erst am 23.7.1996 eingestiegen wäre, ein gutes Geschäft: 325,- DM für 313 Tage (23.7.96 bis 1.6.97) - das würde einer Rendite von 3,79 % pro Jahr entsprechen. Eigentlich dürfte man am 1.6.97 nur 278,70 DM (325,- DM × 313 Tage / 365 Tage) ausgezahlt bekommen, um auf eine Rendite von 3,25 % zu kommen.
In der Vor-Computerzeit hätte es auf jeden Fall einen riesigen Verwaltungsaufwand bedeutet, wenn man jedem, der nicht exakt zum Zinslaufbeginn gekauft hätte sondern ein paar Tage später, seine individuelle erste Zinszahlung hätte ausrechnen müssen. Deshalb behalf man sich mit folgendem Trick: Man zahlte an alle Zinsberechtigten die gleiche Summe, in unserem Beispiel also die 325,- DM, und schlug das, was man mit der ersten Zinszahlung evtl. zuviel auszahlen würde, beim Kauf direkt auf den Kaufpreis drauf. In unserem Beispiel hätte man für die Bundesschatzbriefe neben dem Nennwert von 10.000,- DM zusätzlich 46,30 DM an Stückzinsen für 52 Tage (1.6.96 bis 23.7.96) zahlen müssen, also insgesamt 10.046,30 DM. Am 1.6.97 hätte man dann die 325,- DM Zinsen ausgezahlt bekommen und wenn man diese mit den bezahlten Stückzinsen in Höhe von 46,30 DM verrechnet, kommt man wieder auf die oben erwähnte gerechte Zinszahlung von 278,70 DM.
Heute, im Computerzeitalter, ist der Verwaltungsaufwand sicherlich kein Argument mehr für eine solche
Vorgehensweise. Trotzdem wird heute immer noch so verfahren. Das hat auch seine Vorteile, z.B. bei der Abschätzung
für den
Jetzt könnte jemand auf die Idee kommen und behaupten: "Ja, aber auf diese Weise wird dem Finanzamt
vorgegaukelt, daß man 325,- DM Zinseinnahmen zu versteuern hätte, obwohl ich in Wirklichkeit (nach Abzug
der Stückzinsen) nur 278,70 DM Zinsen eingenommen habe!" Das ist richtig. Für das Jahr 1997
muß man die 325,- DM versteuern. Aber im Jahr 1996 wurden 46,30 DM Stückzinsen gezahlt. Steuerlich
sind Stückzinsen nichts anderes als negative Zinsen, das heißt man hätte bei der Steuererklärung
für das Jahr 1996 die gezahlten Stückzinsen von den übrigen Zinseinnahmen dieses Jahres abziehen
dürfen, womit wieder alles im Lot wäre.
Im Gegensatz zur Einlagensicherung, wie wir sie für Spareinlagen bei der Bank kennen, gibt es bei Anleihen kein
Sicherungssystem, das Anleger vor Verlusten schützt. Ist ein Schuldner wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten
zahlungsunwillig oder geht gar in Konkurs, trägt der Anleger das Risiko.
Deshalb gibt es unabhängige Ratingagenturen, die die Bonität von Schuldnern
ständig überprüfen. Die bekanntesten Agenturen dieser Art sind
Hochentwickelte Industrieländer wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland werden mit dem besten Rating (Triple-A)
eingestuft. Milliardenschwere Banken oder Industriekonzerne werden ebenfalls noch ziemlich gut beurteilt (Aa bzw. AA).
Schuldtitel der Stufe A bis Baa bzw. A bis BBB haben noch gute bis mittlere Qualität. Bis zur magischen Stufe Baa3
bzw. BBB- kann man noch mit einigermaßen ruhigem Gewissen investieren. Dagegen gelten Anleihen mit einem Rating
von Ba1 bzw. BB+ oder schlechter als spekulativ. Bei der Stufe C wird es schließlich ganz heikel und D ist sowieso
jenseits von gut und böse.
Je schlechter die Kreditwürdigkeit eines Schuldners eingestuft wird, desto höhere Zinsen muß er dem
Anleger anbieten, damit ihm dieser sein Geld leiht. Solche Schuldner haben dann eben einen Risikozuschlag zu zahlen.
Mit dem Kauf eines Optionsscheins (englisch: "Warrant") erwirbt man das Recht, einen zugrunde liegenden Basiswert zu
einem schon zum Kaufzeitpunkt festgesetzten Preis irgendwann in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Bei einem
Optionsschein (Abkürzung: "OS"), der ein Verkaufsrecht verbrieft, spricht man von einem
Put und bei einem OS, der zum Kauf berechtigt, spricht man von einem
Call.
Optionsscheine können natürlich auch gehandelt werden. Ihr Preis richtet sich dabei u.a. nach dem
Inneren Wert des Optionsscheins, d.h. wie groß der Vorteil des OS zum Erwerb des
Basiswertes gegenüber einem Direktkauf/
Der zugrundeliegende Basiswert ist meistens eine Währung, eine Aktie oder ein Index. Es gibt aber noch weitere
Basiswerte (Rohstoffe, etc.).
Calls werden meistens dafür verwendet, durch Ausnutzung ihres Hebeleffektes hohe Gewinne zu erzielen. Puts werden
dagegen oft eingesetzt, um ein Depot gegen Kursverluste abzusichern. Puts bieten auf der anderen Seite aber auch die
Möglichkeit, entgegen dem Trend bei rückläufigen Märkten Gewinne zu erzielen.
Wer mehr über Optionsscheine wissen will, dem empfehle ich als Einstieg in die teilweise recht komplexe Materie den
Fazit: Das Interessante an einem Call ist sein Hebeleffekt. Steigt der Aktienkurs von 600,- DM auf
800,- DM, was immerhin einer Wertsteigerung von 33,33 % entspricht, dann steigt der Wert des Optionsscheins in
derselben Zeit von 40,- DM auf 160,- DM, was einer Steigerung von 300 %(!) entspricht. In diesem Fall hat
der OS einen Hebel von 300 % / 33,33 % = 9.
Warnung: Optionsscheine gehören nicht in die Hände von Einsteigern, auch wenn Gewinne von 300 %
noch so verführerisch klingen. Selbst Halbprofis haben manchmal Schwierigkeiten, die Bedingungen von bestimmten
Optionsscheinen zu verstehen. Es haben sich nämlich noch keine standardisierten Rechtsvorschriften für diese
in Deutschland noch recht junge Anlageform herausgebildet. Um so wichtiger ist die sorgfältige Prüfung der
Emissions- und Verkaufsprospekte, die oft nicht aussagekräftig sind und entscheidende Angaben im Kleingedruckten
verbergen oder völlig weglassen. Von der Verständlichkeit der meist englischen Fachausdrücke ganz zu
schweigen. Es gibt so viele Spiel- und Abarten von Optionsscheinen (Cool-, Capped-, BLOC-,
Power-
Fazit: Während die Aktie bei einem Kursrückgang bis auf 400,- DM 33,33 % eingebüßt
hat, haben Aktie und OS zusammen nur einen geringen Verlust von 4 % erlitten. In diesem Fall kann man sich den
Preis für den OS als eine Art Versicherungsprämie gegen Kursrückschläge vorstellen.
Randbemerkung: Es gibt auch ganz kesse Spekulanten, die mit Puts spekulieren. Die kaufen Puts, ohne die
entsprechende Aktie zu besitzen (Leerverkäufe) und hoffen dann auf fallende Kurse, damit sie die Aktie, die sie zu
einem festen Preis zu verkaufen beabsichtigen, möglichst günstig erwerben können.
© 1997-1998 Thomas Dill, E-Mail: Thomas.Dill@gmx.net
Freistellungsauftrag. Bei
der Anwendung der Stückzins-17.2.5: Steuerlich interessante Anleihen
Unter steuerlichen Aspekten kann es sinnvoll sein, nach Anleihen Ausschau zu halten, die eine niedrige Nominalverzinsung
und damit einen niedrigen Kurswert haben. Wenn man eine solche Anleihe nämlich bis zum Laufzeitende behält,
dann muß man zwar die (niedrigen) Zinseinkünfte voll versteuern, der erzielte Kursgewinn (Differenz zwischen
am Laufzeitende ausbezahltem Nennwert und dem Kurs, zu dem man die Anleihe gekauft hat) bleibt hingegen nach Ablauf der
halbjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.
17.2.6: Die Zahlungsmoral von Schuldnern
Wenn man eine Anleihe kaufen will, dann wird man beim Vergleich der Angebote feststellen, daß sich die Renditen
von Anleihen mit gleicher Restlaufzeit kaum voneinander unterscheiden. Sollte man auf eine Rendite stoßen, die
sich positiv von den anderen abhebt, dann ist Vorsicht geboten. Wahrscheinlich handelt es sich dann um einen Schuldner,
dessen Zahlungsmoral (Fachausdruck: "Bonität") fragwürdig ist. Unter Bonität versteht man die
Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Schuldners, Zins- und Tilgungszahlungen zu den vereinbarten Terminen
zurückzahlen zu können.
Moody's und
Standard & Poor's. Die Beurteilungen (Fachausdruck: "Ratings") dieser beiden
Agenturen finden potentielle Anleihenkäufer z.B. im Börsenteil der Wirtschafts- und Finanzzeitung
Handelsblatt oder im Statistikteil der Zeitschrift BörseOnline. Die Ratings reichen dabei
von "Triple-A" (Dreifach-A: beste Bonität) bis "D" (mangelnde Zahlungsfähigkeit). Dazwischen gibt es mehrere
Abstufungen:
Rating-Abstufungen von ... Moody's Standard & Poor's Aaa AAA Aa1 Aa2 Aa3 AA+ AA AA- A1 A2 A3 A+ A A- Baa1 Baa2 Baa3 BBB+ BBB BBB- Ba1 Ba2 Ba3 BB+ BB BB- B1 B2 B3 B+ B B- Caa1 Caa2 Caa3 CCC+ CCC CCC- Ca1 Ca2 Ca3 CC+ CC CC- C1 C2 C3 C+ C C- DDD ... D
17.3: Optionsscheine
Analog zur Aktienanlage kann man auch bei Optionsscheinen nicht alle Details in 3 Sätzen erklären. Damit
ein Einsteiger trotzdem eine grobe Vorstellung von dem bekommt, um was es dabei geht, beschreibe ich die wichtigsten
Zusammenhänge ganz knapp. Aber eines kann ich vorweg jetzt schon sagen: Optionsscheine sind ganz heiße Kisten
und für Einsteiger absolut tabu!
Leitfaden für die
Optionsscheinanlage von
Trinkaus & Burkhardt.
17.3.1: Calls
Betrachten wir zuerst einen Aktien-
Kurs der
Aktie bei
FälligkeitErgebnis der Aktie Ergebnis des Calls absolut prozentual absolut prozentual 400,- DM -200,- DM -33,33 % -40,- DM -100,0 % 500,- DM -100,- DM -16,67 % -40,- DM -100,0 % 600,- DM 0,- DM 0,00 % -40,- DM -100,0 % 700,- DM 100,- DM 16,67 % 60,- DM 150,0 % 800,- DM 200,- DM 33,33 % 160,- DM 400,0 % 17.3.2: Put-Absicherung
Nehmen wir an, jemand kauft eine Aktie für 600,- DM und will sie gleichzeitig für die Zukunft gegen
Kursverluste absichern. Zu diesem Zweck kauft er einen Put und bezahlt dafür zunächst einen Preis von
24,- DM. Damit erwirbt er das Recht, seine Aktie zu einem Preis von 600,- DM bis zum Jahresende verkaufen zu
dürfen. Wenn der Aktienkurs unter 576,- DM fällt, macht sich der OS bezahlt. Steigt der Aktienkurs
dagegen, dann ist der OS wertlos, denn dann kann er seine Aktie auch ohne OS für einen besseren Preis verkaufen.
Betrachten wir die Wirkungsweise des Puts bei verschiedenen Aktienkursen:
Kurs der
Aktie bei
FälligkeitErgebnis der Aktie
(allein)Ergebnis von
Put + Aktieabsolut prozentual absolut prozentual 800,- DM 200,- DM 33,33 % 176,- DM 29,33 % 700,- DM 100,- DM 16,67 % 76,- DM 12,66 % 600,- DM 0,- DM 0,00 % -24,- DM -4,00 % 500,- DM -100,- DM -16,67 % -24,- DM -4,00 % 400,- DM -200,- DM -33,33 % -24,- DM -4,00 %
16. Kapitel
Inhaltsverzeichnis