Zur vorigen Seite zurück Depotbankgebühr p.a.

Die Depotbankgebühr wird vom Anleger nicht direkt bezahlt, sondern wird dem Fondsvermögen entnommen.

Sie fällt an für die Verwahrung des Fondsvermögens und die Ausübung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolltätigkeit.

Die Höhe dieser Vergütung ist in den Besonderen Vertragsbedingungen des einzelnen Fonds festgelegt. Der Anleger kann auf die Gebührenhöhe keinen Einfluß nehmen.

» Weitere Gebühren, die nicht dem Anleger, sondern dem Fondsvermögen belastet werden: Verwaltungsgebühr

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