Zur vorigen Seite zurück Verwaltungsgebühr p.a. (Managementgebühr, Management Fee)

Jährliche Gebühr, die die Kapitalanlagegesellschaft erhebt für ihre Fondsmanagement-, Research- und Verwaltungsleistung. Als Verwaltungsgebühr wird ein Prozentsatz des Fondsvermögens festgesetzt.

Die Verwaltungsgebür wird nicht direkt vom Anleger bezahlt, sondern laufend von den erwirtschafteten Fondserträgen abgezogen und wirkt sich so auf die Performance (Wertentwicklung) des Fonds aus.

Die Höhe der Gebühr ist geregelt im Verkaufsprospekt in den "Besonderen Vertragsbedingungen".

Je spezieller die Anlagepolitik, desto höher ist i.d.R. diese Gebühr.

» Weitere Gebühren, die nicht dem Anleger, sondern dem Fondsvermögen belastet werden: Depotbankgebür

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