Anwendbarkeit neoklassischer Finanzierungstheorien auf die
Emerging Capital Markets in Mittel- und Osteuropa
4. Neo-institutionalistische Ansätze
4.2. Ansätze zur neo-institutionalistischen Sichtweise
Die neoklassische Vorstellung des vollkommenen und vollständigen Kapitalmarktes wird im
Neo-Institutionalismus als ein in der Realität nicht erreichbares "first-best"-Optimum
betrachtet. Dagegen existiert in dieser neueren Betrachtungsweise ein "second-best"-Optimum,
das die Gegebenheiten der Realität einbezieht und durch die Existenz geeigneter
institutioneller Rahmenbedingungen eine schrittweise Annäherung an das
"first-best"-Optimum als möglich sieht.
Ein "first-best"-Optimum kann nach Ansicht des Neo-Institutionalismus deshalb nicht entstehen,
weil der Markt Unvollkommenheiten aufweist, die im wesentlichen durch die vier nachfolgend
ausgeführten Theorien gerechtfertigt werden können.
Nach der Property-Rights-Theorie, welche die Grundlage für die übrigen
Erklärungsansätze bildet, unterscheiden sich Kapitalgüter dadurch von
Realgütern, daß nicht physische Güter, sondern sogenannte "Property Rights",
also Eigentums-, Verfügungs- und Handlungsrechte Gegenstand der Transaktionen des
Kapitalmarktes sind. Derartige Rechte sind in ihrem Wert nur schwer quantifizierbar. Bei der
Preisbildung auf dem Kapitalmarkt entstehen dadurch Friktionen, welche die Neoklassik nicht zu
erklären vermag, da behavioristische Einflüsse wie Machtstreben keine
Berücksichtigung finden.
Der Ansatz der Informationsökonomie geht auf die mit ungleicher Informationsverteilung
verbundenen Probleme bei der Bestimmung von Kapitalmarktgleichgewichten ein. Aus dieser Theorie
erklären sich unter den Marktteilnehmern vorhandene Informationsasymmetrien, die zum
Vorteil nur einer Vertragspartei gereichen können. Durch diese Asymmetrien kommt es zu den
auf Märkten beobachtbaren Phänomenen der "adverse selection" und des "moral hazard".
Unter "adverse selection" ist das Verhalten eines Kapitalgebers zu verstehen, von zwei
alternativen Investitionsmöglichkeiten diejenige zu wählen, die ihm vermeintlich
günstiger erscheint, bei Informationssymmetrie jedoch zu einem niedrigeren Preis
hätte gehandelt werden müssen. "Moral hazard" hingegen tritt auf, wenn ein
Kapitalgeber der Gefahr unterliegt, daß der Kapitalnehmer den bei Abschluß der
Transaktion versprochenen Zahlungsstrom nachträglich zu seinen Gunsten beeinflußt.
Im Mittelpunkt der enger gefaßten Agency-Theorie steht das bereits erwähnte Problem
des "moral hazard" in Finanzierungsbeziehungen. Sie beschäftigt sich mit der Frage, wie
der Informationsvorteil des Kapitalnehmers durch geeignete Kontrollsysteme egalisiert werden
kann. Unterstellt wird durch die Theorie, daß zwischen dem Kapitalgeber als Prinzipal der
Finanzierungsbeziehung und dem Kapitalnehmer als seinem Agenten ein Interessenkonflikt
vorherrscht, da der Agent grundsätzlich eigene Geschäftsinteressen wahrzunehmen
sucht, während der Prinzipal an einer höchstmöglichen Verzinsung seiner
Investition interessiert ist.
Durch den Transaktionskostenansatz wird ähnlich der Property-Rights-Theorie versucht,
Defizite in den institutionellen Regelungen zu erklären, die es nicht vermögen, die
unterstellte beschränkte Rationalität der Vertragsparteien auszugleichen.
Obwohl die angesprochenen Forschungen des Neo-Institutionalismus auf verschiedene Schwerpunkte
abzielen, ist ihnen allen gemein, daß sie sich mit der Frage beschäftigen, wie
Transaktionsfriktionen, die durch asymmetrische Informationsverteilung und Transaktionskosten
entstehen, durch institutionelle Regelungen in ihrer Auswirkung beschränkt werden
können. Die Lösung der angesprochenen Probleme sucht der Neo-Institutionalismus in
einer Absicherung der Finanzierungsbeziehungen durch Institutionen, welche die aus den
Ansätzen deutlich werdenden Reibungsverluste kompensieren. Diese Institutionen stellen
ein Instrumentarium zur schrittweisen Annäherung des "second-best"-Optimums an das
"first-best"-Optimum der Neoklassik dar.
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