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Anwendbarkeit neoklassischer Finanzierungstheorien auf die
Emerging Capital Markets in Mittel- und Osteuropa
5. Untersuchung ausgewählter Emerging Capital Markets
5.3. Institutionelle Rahmenbedingungen
- Der Kunde übermittelt seine Kauf-bzw. Verkaufsorder dem Wertpapierhändler, der als
Kontoinhaber und Intermediär auftritt. Vor der Annahme der Order wird die Konto-bzw. Depotdeckung
des Kunden geprüft.
- Der Finanzmediär leitet die Order umgehend an die Börse weiter. Ein vorheriger Abgleich der Order
verschiedener Kunden ist nicht zulässig, da die Preisfestsetzung ausschließlich an der Börse erfolgt.
- Am Handelstag T werden die eingegangenen Order an der Börse - oft nach dem Meistausführungsprinzip -
gegeneinander abgeglichen, um den Preis eines jeden Wertpapiers bestimmen zu können.
- Wird die Order ausgeführt, erhält der Intermediär eine Bestätigung der Order.
- Der Kunde erhält eine Bestätigung der Order durch den Intermediär. Am Handelstag T werden die Eigentumsrechte
an den gehandelten Wertpapieren übertragen.
- Die Transaktionen des Handelstages werden der zentralen Wertpapierverwahrung übermittelt.
- Eine Prüfung auf Kontendeckung für Bargeld und Wertpapiere wird am Tag T+3 durch die zentrale
Wertpapierverwahrung vorgenommen. Die der Transaktion entsprechenden Beträge und Wertpapiere werden auf
dem Konto des Intermediärs reserviert. Bei einer Unterdeckung wird der Abrechnungsprozeß abgebrochen.
- Die Buchungsdaten werden durch die zentrale Wertpapierverwahrung der Clearing-Bank übermittelt.
- Die Kontendeckung wird von der Clearing-Bank bestätigt oder zurückgewiesen. Ist das Bargeldkonto
des Käufers nicht gedeckt, so erfolgt keine Lieferung. Bei Deckung überträgt die zentrale Wertpapierverwahrung
an Tag T+3 die Eigentumsrechte in ihrem Buchungssystem an den Käufer der Wertpapiere.
- Den Intermediären werden Kontoauszüge übermittelt.
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