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Anwendbarkeit neoklassischer Finanzierungstheorien auf die Emerging Capital Markets in Mittel- und Osteuropa

5. Untersuchung ausgewählter Emerging Capital Markets

5.3. Institutionelle Rahmenbedingungen

Ablaufschema Wertpapierverwahrung und Clearing

  1. Der Kunde übermittelt seine Kauf-bzw. Verkaufsorder dem Wertpapierhändler, der als Kontoinhaber und Intermediär auftritt. Vor der Annahme der Order wird die Konto-bzw. Depotdeckung des Kunden geprüft.

  2. Der Finanzmediär leitet die Order umgehend an die Börse weiter. Ein vorheriger Abgleich der Order verschiedener Kunden ist nicht zulässig, da die Preisfestsetzung ausschließlich an der Börse erfolgt.

  3. Am Handelstag T werden die eingegangenen Order an der Börse - oft nach dem Meistausführungsprinzip - gegeneinander abgeglichen, um den Preis eines jeden Wertpapiers bestimmen zu können.

  4. Wird die Order ausgeführt, erhält der Intermediär eine Bestätigung der Order.

  5. Der Kunde erhält eine Bestätigung der Order durch den Intermediär. Am Handelstag T werden die Eigentumsrechte an den gehandelten Wertpapieren übertragen.

  6. Die Transaktionen des Handelstages werden der zentralen Wertpapierverwahrung übermittelt.

  7. Eine Prüfung auf Kontendeckung für Bargeld und Wertpapiere wird am Tag T+3 durch die zentrale Wertpapierverwahrung vorgenommen. Die der Transaktion entsprechenden Beträge und Wertpapiere werden auf dem Konto des Intermediärs reserviert. Bei einer Unterdeckung wird der Abrechnungsprozeß abgebrochen.

  8. Die Buchungsdaten werden durch die zentrale Wertpapierverwahrung der Clearing-Bank übermittelt.

  9. Die Kontendeckung wird von der Clearing-Bank bestätigt oder zurückgewiesen. Ist das Bargeldkonto des Käufers nicht gedeckt, so erfolgt keine Lieferung. Bei Deckung überträgt die zentrale Wertpapierverwahrung an Tag T+3 die Eigentumsrechte in ihrem Buchungssystem an den Käufer der Wertpapiere.

  10. Den Intermediären werden Kontoauszüge übermittelt.

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