FNZ Bank

Zustimmung zur Änderung der Vertragsunterlagen zum 01.08.2024

Ihre Zustimmung wird benötigt

Die FNZ Bank ändert zum 01.08.2024 die Vertragsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis. Diese Änderungen werden detailliert erläutert in einem Anschreiben, das ab dem 13.05.2024 in den Online-Postkörben zur Verfügung steht. Kunden ohne Online-Postkorb erhalten das Schreiben per Post.

Damit die FNZ die Geschäftsbeziehung mit den Kunden fortfahren kann, müssen alle Kunden die Zustimmung erteilen!

Die FNZ Bank hat folgende Änderungen vorgenommen:

  • Strukturelle Anpassung: Die Vertragsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis sind nun als einzelne Dokumente mit einer optimierten Anordnung der Abschnitte verfügbar.
  • Beseitigung von Redundanzen: Textliche Wiederholungen wurden entfernt, um die Übersichtlichkeit der einzelnen Bedingungen zu erhöhen.
  • Preisstabilität: Die Entgelte bleiben unverändert. Die Sonderkonditionen von INFOS bleiben ebenfalls unverändert!


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Wie kann ich den Vertragsänderungen zustimmen?

Diese Möglichkeiten haben Sie:

Online

a) Online-Banking

Für Kunden, die ihren Onlinepostkorb nutzen, wird das Anschreiben ausschließlich dort bereitgestellt, ohne zusätzlichen QR-Code. Der Zustimmungsprozess ist nahtlos in das Onlineportal integriert und kann nach dem Login entweder über ein separates Pop-up-Fenster oder direkt von der Startseite aus aufgerufen werden.

b) App

Die Zustimmung kann auch über die mobile App erteilt werden.

c) QR-Code
Das Anschreiben enthält i.d.R. einen QR-Code, welchen Sie mit ihrem mobilen Endgerät scannen können, um somit einfach und digital zuzustimmen.


Postalisch

Das unterschriebene Zustimmungsformular kann an die FNZ Bank gesendet werden:

  • per E-Mail an zustimmung@fnz.de
  • per Fax an 089 3090 3746 82
  • per Post


Warum muss ich mehrere Zustimmungen erteilen?

Wenn Sie bei der FNZ Bank mehrere Depot- oder Kontoprodukte mit verschiedenen Vertragsunterlagen führen, ist für jede Vertragsunterlage eine separate Zustimmung von Ihnen erforderlich. In einem solchen Fall erhalten Sie für Ihre schriftliche Zustimmung auch mehrere Anlagen mit dem postalischen Schreiben. Bitte unterschreiben Sie jede Anlage und senden Sie sie wie oben angegeben gesammelt an die FNZ Bank zurück.
 

Wer muss bei Gemeinschaftsdepots/-konten oder bei Minderjährigendepots/-konten zustimmen?

Bei Fällen von Depots oder Konten mit Einzelverfügungsberechtigung genügt die Zustimmung eines der Depot- oder Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter. Bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist hingegen die Zustimmung aller Depot- oder Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter erforderlich.
 

Wer muss bei Firmendepots/-konten zustimmen?

Bei Konten mit Einzelverfügungsberechtigung genügt die Zustimmung eines autorisierten Zeichnungsberechtigten. Bei Konten mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist die Zustimmung aller Zeichnungsberechtigten gemäß ihrer jeweiligen Vertretungsbefugnis erforderlich.
 

Ich habe vergessen rechtzeitig zuzustimmen. Was passiert jetzt?

Ab Mitte Juni 2024 wird die FNZ Bank im Rahmen einer Nachfassaktion die Endkunden, die nicht zugestimmt haben postalisch anschreiben.
 

Was geschieht, wenn ich nicht zustimme?

Um die Rechtssicherheit der weiteren Geschäftsbeziehung zu gewährleisten, ist Ihre Einwilligung zwingend erforderlich.
 

Synopse

Details zu den Änderungen finden Sie in der Synopse der FNZ Bank.

Synopse
 

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder unter 0800 744 744 2.

Ihr Team der INFOS AG