FIL Fondsbank (FFB)

Gegründet in 2002 liegt der Sitz der FIL Fondsbank (FFB) in Kronberg im Taunus und somit unterliegt die Depotbank der gesetzlichen Einlagensicherung. Die FFB ist zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.

Kontakt zur FFB:  info@ffb.de | +49 (0) 69 77060 200 | Montag - Freitag 08.00 - 18.00 Uhr

Ihre Vorteile bei FFB

  1. 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
  2. 0 € Depotgebühren ab 50.000 € Depotwert
  3. Kostenloses FFB FondsdepotJunior
  4. Sichere Verwahrung in Ihrem persönlichen Depot
  5. Persönlicher Online-Zugang mit Transaktionsrecht

Hilfreiche Informationen über FFB

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Jährliche Depotgebühr

Depotvariante

Beschreibung

Jährliche Depotgebühr

Entgeltübernahme durch
INFOS
ab Depotwert1

FFB Fondsdepot Standarddepot 0,25% vom Depotwert (mind. 25 €, max. 50 €) 50.000 €
FFB Fondsdepot:plus Standarddepot mit Abwicklungskonto 45 € 50.000 €
FFB FondsdepotJunior Kinderdepot 0 €2 0 €
FFB Kombidepot Zusätzliches Passivdepot 12 € 50.000 €

1 Dauerhafter Depotwert an aktiv gemanagten Fonds. Exchange Traded Funds (ETF) werden nicht in die Berechnung des Depotwerts einbezogen. Verwahrgebühren für ETFs und Fonds ohne Bestandsfolgeprovision (0,1% p.a.) werden nicht übernommen.
2 Bei Eröffnung eines neuen Onlinedepots in der Variante FFB Fondsdepot bis zum 31.12.2021 für unter 18 Jährigen.

FFB belastet die jährlichen Depotgebühren am Jahresende. Sind die Voraussetzungen einer Depotentgeltübernahme durch INFOS AG eingehalten, erfolgt keine Belastung in Ihrem Depot oder auf Ihrem Konto.

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Rabatt auf den Ausgabeaufschlag

  1. 100% Rabatt bei über 9.200 Fonds
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Transaktionskosten

  1. Kauf / Verkauf 2 €
  2. Fondstausch 4 €
  3. Sparpläne 0 €
  4. Kauf / Verkauf im FFB FondsdepotJunior 0 €
  5. Schriftlich in Auftrag gegebene Transaktionen je 8 €
  6. Individuelle Kosten für ETFs
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Kosten für ETFs

  1. Kauf / Verkauf 2 €
  2. Sparpläne 0 €
  3. Verwahrgebühr 0,1% p.a. vom durchschnittlichen Fondsbestand in ETFs, quartalsweise Belastung
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Verwahrentgelte für Fonds ohne Abschlussfolgeprovision

  1. 0,10 % p.a. vom durchschnittlichen Fondsbestand in ETFs, Clean-Share-Klassen oder Indexfonds, quartalsweise Belastung
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Mindestanlagebeträge

  1. Einmalanlage ab 500 €
  2. Folgebeträge ab 50 €
  3. Fondssparplan ab 25 €
  4. Entnahmeplan ab 50 € (Ausgangsfonds 5.000 € Mindestbestand)
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Verwahrentgelt auf Kontoguthaben

Seit 26.07.2022 verlangt die FFB kein Verwahrentgelt auf Kontoguthaben mehr.

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Depotkündigung

Eine Depotkündigung ist jederzeit möglich. Es erfolgt keine Depotentgeltübernahme für das Jahr, in dem das Depot aufgelöst wird, alle Anteile übertragen werden und bei einem Verkauf des Gesamtbestandes. Die Ausnahme bildet ein interner Übertrag innerhalb der INFOS AG.

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Kosten der VL-Anlage

  1. 12 € pro Jahr für die Depotposition
  2. 0 € im FFB Fondsdepot Junior
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VL-Vertrag eröffnen

So einfach funktioniert's:

  1. VL-Depot bei FFB via Formular eröffnen
  2. Arbeitgeberbescheinigung von FFB erhalten und dem Arbeitgeber vorlegen

Wenn Sie bereits ein Depot bei FFB führen, genügt es, wenn Sie den Antrag zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) einreichen. Es wird anschließend eine VL-Position in Ihrem Depot angelegt.

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VL-Fonds tauschen

Sie können Ihren VL-Fonds einmal im Jahr kostenfrei tauschen. Beauftragen Sie einen Fondstausch und vermerken Sie das Stichwort "VL".

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VL-Vertrag kündigen

Die Auflösung eines VL-Vertrags ist jederzeit möglich. Beachten Sie, dass eine vorzeitige Auflösung prämienschädlich sein kann. Kündigen Sie den VL-Vertrag dazu schriftlich und bestätigen Sie, dass Sie eine eventuell prämienschädliche Auflösung in Kauf nehmen.

Neuigkeiten bei FFB

FIL Fondsbank (FFB)

Termine zum Jahresende 2021 bei der FFB

Das Jahresendgeschäft rückt näher. Bei dringenden Aufträgen für Ihr FFB-Depot, beachten Sie bitte die folgenden Termine.

Fondstransaktionen zwischen den Jahren

Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Fonds und Depoteröffnungsanträge können Sie durchgehend – also auch „zwischen den Jahren“ – einreichen. Die Depotbank tut ihr Bestes, um Ihren Auftrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Aufgrund von Abwicklungsmodalitäten der Fonds kann es allerdings passieren, dass die Aufträge vom letzten Bankarbeitstag erst im neuen Jahr abgerechnet werden können.

Wichtig: Bleibt eine Order über den Jahreswechsel offen, wird im Depotauszug zum 31.12.2021 ein abweichender Depotbestand ausgewiesen. Eine nachträgliche Korrektur bzw. Neuerstellung ist nicht möglich.

INFOS-Tipp: Für eine schnellere Abwicklung und um eventuelle Rückfragen zu vermeiden, ist es zu empfehlen, dass Sie Ihre Aufträge online selbst erfassen.
 

Überträge (Ein- und Auslieferungen)

Eingehende Fondsanteile werden auch zwischen den Jahren in Ihr Depot eingebucht. Bei Auslieferungen, die ab 15. Dezember 2021 von der FFB veranlasst werden, kann es sein, dass die Fondsanteile bei der empfangenden Stelle nicht mehr bis Ende 2021 gutgeschrieben werden. Darauf hat die FFB keinen Einfluss.

Wichtig: In anderen europäischen Ländern gelten ggf. abweichende Regelungen. Nach Weihnachten kann es daher zu Verzögerungen bei der Auftragsannahme seitens der Investmentgesellschaften kommen.
 

Depoteröffnungen

Zur Vermeidung von Rückfragen und für eine zügige Bearbeitung Ihrer Depoteröffnung verwenden Sie die bequeme Online-Eröffnungsstrecke. Sie führen die Depoteröffnung von zu Hause aus, innerhalb weniger Minuten und vollkommen kontaktlos durch.

Depot eröffnen
 

Antrag auf Verlustbescheinigung

Der Antrag muss bis zum 15. Dezember 2021 bei der FFB eingegangen sein. Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, wird der Verlust in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.
 

VL-Verträge

VL-Verträge, bei denen die siebenjährige Festlegungsfrist abläuft, werden am 3. Januar 2022 umgestellt in „freie“ Anteile. Sobald diese Anteile umgestellt wurden, wird die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls direkt in den freien Bestand verbucht.

Zahlungen, die ab dem 3. Januar 2022 bei der FFB eingehen, werden in der elektronischen VL-Bescheinigung 2022 berücksichtigt – auch dann, wenn der Arbeitgeber im Verwendungszweck „2021“ angegeben hat.

Und denken Sie daran: Eine papierhafte Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen wird nicht mehr erstellt. Die FFB meldet die Daten direkt an das Finanzamt, was bis Ende Februar 2022 erfolgt.

FFB plant, das Entgelt für den VL-Vertrag am 10. Dezember 2021 zu vereinnahmen. Sie bekommen hierüber eine separate Abrechnung.
 

Versand des Quartalsauzuges 4/2021 Stand 31.12.2021

Der Quartalsauszug wird vorrausichtlich am 11. Januar 2022 in Ihrem Online-Postfach bei der FFB eingestellt. Der Versand für Kunden mit Postversand erfolgt dann ab dem 14. Januar 2022.
 

Berechnung der Vorabpauschale

Da der Basiszins der Deutschen Bundesbank für die Vorabpauschale 2021 mit 0,00 % festgelegt wurde, kommt es nicht zu einer Berechnung der Vorabpauschale für das Jahr 2021.
 

Freistellungsaufträge

Überprüfen Sie Ihren Freistellungsauftrag auf eine mögliche Änderung bis 31. Januar 2022! Freistellungsaufträge können online bis zum 31.12.2021 angepasst werden.
 

Versand der Steuerbescheinigungen 2021

Der Versand der Steuerunterlagen wird geplant zum 02. März 2022 stattfinden. Im Online-Postfach finden Sie ab dem 28. Februar 2022 auch die Aufstellungen der Erträge.
 

Sie haben noch kein FFB-Depot mit Sonderkonditionen?

Eröffnen Sie jetzt Ihr persönliches Depot über INFOS AG! Dadurch erhalten Sie ab sofort 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf und INFOS AG übernimmt Ihre Depotgebühren ab einem Depotvolumen von 50.000 €.

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder unter 0800 744 744 2.

Ihr Team der INFOS AG