Marktberichte

comgest Pressemitteilung vom 12.06.2025

Konform mit ESMA-Leitlinien für Fondsnamen: Comgest erweitert Plus-Reihe mit Comgest Growth America Plus

Im Rahmen der neuen Richtlinien für Fondsnamen mit ESG- oder Nachhaltigkeitsbezug hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Bedingungen festgelegt, unter denen ein Fonds entsprechende Begriffe in seinem Namen führen darf. Die Fondsboutique Comgest bringt nun eine Variante ihres Comgest Growth America Fonds auf den Markt, die den ESMA-Leitlinien für Fondsnamen entspricht, dabei die Ausschlüsse der Paris-Aligned Benchmark (PAB) anwendet und auch die Anforderungen wichtiger europäischer Nachhaltigkeitslabels – darunter des deutschen FNG-Siegels und des belgischen "Towards Sustainability"-Labels – erfüllen soll.

Comgest erweitert seine bestehende Plus-Reihe um den Comgest Growth America ESG Plus Fund. Der neue Fonds verfolgt denselben Ansatz wie der bewährte Comgest Growth America Fonds, indem er in qualitativ hochwertige US-Unternehmen mit überdurchschnittlichem langfristigem Gewinnwachstum investiert und dabei Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) integriert. Zusätzlich erfüllt er die neuen ESMA-Leitlinien für Fondsnamen. Der neue Fonds soll mindestens 80 % seines Portfolios in Anlagen investieren, die klar definierte Umwelt- und Sozialmerkmale aufweisen, und wendet die PAB-Ausschlüsse1 an. Damit ist der Fonds berechtigt, den Begriff "ESG" im Namen zu führen. Er wurde gemeinsam mit einem großen deutschen Versicherer konzipiert, der den neuen Fonds in seine Versicherungspolicen integrieren wird.

Seit November 2024 müssen alle neu aufgelegten Investmentfonds die ESMA-Namensleitlinien einhalten, sofern sie ESG- oder Nachhaltigkeitsbegriffe im Namen tragen. Ab dem 21. Mai 2025 gilt dies auch für bestehende Fonds mit entsprechenden Begriffen im Namen. Nach Schätzungen von Morningstar werden zwischen 30 % und 50 % aller in der EU zugelassenen ESG-bezogenen Fonds umbenannt werden müssen.2 Für Anleger bedeuten die ESMA-Leitlinien mehr Transparenz und stellen sicher, dass der Fondsname die Anlagestrategie korrekt widerspiegelt.

Der langfristige Quality-Growth-Ansatz von Comgest integriert ESG-Aspekte und führt damit bereits zu Portfolios mit besseren CO₂- und Umweltbilanzen als die jeweiligen Vergleichsindizes. Um der steigenden Nachfrage von Investoren nach strengeren ESG-Ausschlüssen, insbesondere im Bereich fossiler Brennstoffe, gerecht zu werden, hatte Comgest 2019 die Plus-Reihe eingeführt. Diese Fonds wenden bereits strenge Ausschlusskriterien an3 und sind damit bestens auf die Einhaltung der ESMA-Richtlinien vorbereitet.

In seiner 25-jährigen Erfolgsgeschichte hat der Comgest Growth America Fund viele sehr unterschiedliche Unternehmen identifiziert, die gut zum Quality-Growth-Ansatz von Comgest passen. Das Team favorisiert derzeit Sektoren wie Gesundheitswesen, Kommunikationsdienste und Industrie, was zeigt, dass der US-Markt vielfältige attraktive Chancen über die aktuelle KI-Euphorie hinaus bietet. Angesichts anhaltender politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten legt der Fonds den Fokus auf Unternehmen, die essenzielle, nicht-zyklische Dienstleistungen oder produktivitätssteigernde Lösungen anbieten. Diese Unternehmen zeichnen sich durch nachhaltige Margen, starke Innenfinanzierungskraft, hohe Kapitalrenditen und stetiges Gewinnwachstum aus. Der Ansatz hat seit Fondsauflage zu einer Outperformance gegenüber dem S&P 500 geführt.4

Zusammenfassend: Der Comgest Growth America ESG Plus Fund unterscheidet sich nur geringfügig vom Original: Zum Start werden lediglich zwei Positionen aufgrund der zusätzlichen ESG-Kriterien ausgeschlossen. Dabei handelt es sich vor allem um PAB-bedingte Ausschlüsse, die fossile Brennstoffe betreffen. Wie die übrigen Plus-Fonds von Comgest wird auch der neue Fonds gemäß der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) als Artikel-8-Fonds eingestuft.

„Die ESMA-Richtlinien werden künftig definieren, was als ‚ESG‘ gilt. Mit dem Comgest Growth America ESG Plus Fund bieten wir Anlegern die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsbedürfnisse umzusetzen, da der Fonds nicht nur die ESMA-Namensrichtlinien einhält, sondern gleichzeitig auch den Erfordernissen des deutschen FNG-Siegels und des belgischen „Towards Sustainability“-Labels entsprechen soll“, erklärt Thorben Pollitaras, Geschäftsführer von Comgest Deutschland. „Anleger, die von der Breite des US-Aktienmarktes durch eine bewährte Anlagestrategie mit solider Erfolgsbilanz profitieren und dabei gleichzeitig zentrale ESG-Anforderungen erfüllen möchten, finden in diesem Fonds eine passende Lösung.“

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Rechtliche Hinweise

Dieses Material dient nur zu Informationszwecken, qualifiziert sich als Marketingmitteilung und stellt kein Angebot, keine Aufforderung und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Alle Meinungen sowie Schätzungen geben unsere Beurteilung und Meinung zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ändern. Investitionen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Verlusts des Kapitals. Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte der Comgest Fonds gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 stehen unter www.comgest.com/de/de/privat_anleger/nachhaltigkeit/esg zur Verfügung, wobei bei einer Anlageentscheidung neben diesen Aspekten alle Eigenschaften oder Ziele des jeweiligen Fonds berücksichtigt werden sollten.
Die frühere Wertentwicklung lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen. Fonds, die sich auf eine bestimmte Region oder einen Marktbereich spezialisieren, können höhere Risiken bergen als Fonds, deren Anlagen sehr breit gefächert sind. Anleger sollten vor einer Anlageentscheidung das Basisinformationsblatt und den Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds lesen, die weitere Informationen zu den Risiken einer Anlage und den Eigenschaften und Zielen des jeweiligen Fonds enthalten. Diese Dokumente können in elektronischer Form auf der Webseite comgest.com in deutscher Sprache abgerufen werden. Comgest kann jederzeit beschließen, die für den Vertrieb getroffenen Vereinbarungen zu beenden.
Die Richtlinien von Comgest für den Umgang mit Beschwerden (die eine Zusammenfassung der Anlegerrechte und Informationen über Rechtsbehelfsmechanismen im Falle eines Rechtsstreits enthalten) sind in deutscher Sprache auf unserer Website comgest.com im Abschnitt zu den Fonds-Details abrufbar.
Comgest S.A. ist eine von der Autorité des Marchés Financiers (AMF) regulierte Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Sitz in 17, square Edouard VII, 75009 Paris, Frankreich.
Comgest Asset Management International Limited ist eine von der irischen Zentralbank regulierte Wertpapierfirma, die bei der U.S. Securities Exchange Commission als Anlageberater registriert ist. Sein eingetragener Sitz befindet sich in 46 St. Stephen's Green, Dublin 2, Irland.
Der Prospekt, die Basisinformationsblätter („KID“), die Satzung und die Jahres- und Halbjahresberichte der Gesellschaft sowie der vollständige Wortlaut der Prospektänderungen können kostenlos bei der Vertreterin in der Schweiz angefordert werden.

DIE VERTRETERIN UND ZAHLSTELLE DER GESELLSCHAFT IN DER SCHWEIZ:

BNP PARIBAS, Paris, Succursale de Zurich
Selnaustrasse 16 8002 Zürich

Fußnoten

1 a) Unternehmen, die an jeglichen Aktivitäten im Zusammenhang mit kontroversen Waffen beteiligt sind;
(b) Unternehmen, die an Anbau und Produktion von Tabak beteiligt sind;
(c) Unternehmen, bei denen Benchmark-Administratoren Verstöße gegen die Prinzipien des United Nations Global Compact (UNGC) oder die Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen feststellen;
(d) Unternehmen, die 1 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Raffinierung von Steinkohle und Braunkohle erzielen;
(e) Unternehmen, die 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Exploration, Förderung, dem Vertrieb oder der Raffinierung von Öl erzielen;
(f) Unternehmen, die 50 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Exploration, Förderung, Herstellung oder dem Vertrieb von gasförmigen Brennstoffen erzielen;
(g) Unternehmen, die 50 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Stromerzeugung mit einer Treibhausgasintensität von mehr als 100 g CO₂e/kWh erzielen.
2Morningstar / Sustainalytics: “SFDR Article 8 and Article 9 Funds: Q4 2024 in Review Inflows into Article 8 funds rise, but redemptions from Article 9 funds continue”, 29-Jan-2025.
3Siehe PDF
4Comgest Growth America USD I Acc (IE00B44DJL65) hat den S&P 500 Index seit Auflegung auf annualisierter Basis übertroffen (13,5 % gegenüber 12,7 % p.a.). Weitere informationen zur Performance siehe Link.