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ebase ändert die Vertragsunterlagen zum 01.04.2022

Änderung der Bedingungen fürs Verwahrentgelt auf Kontoguthaben, Margenanpassung im Devisenkurshandel, Nachtrag zur Änderung zum 01.01.2021 des Depotführungsentgelts, neues Zustimmungsverfahren für Kunden

Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021 mit dem Aktenzeichen XI ZR 26/20 ist für die Wirksamkeit von Änderungen der Vertragsunterlagen mit der ebase sowie bei Entgeltanpassungen grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich. Um die Geschäftsbeziehung mit Ihnen für die Zukunft rechtssicher zu gestalten, möchte ebase daher Ihre Zustimmung zu den Vertragsunterlagen einholen. Vorbehaltlich Ihrer aktiven Zustimmung werden die Änderungen für Sie zum 1. April 2022 gültig.
 

Was ändert sich im Wesentlichen zu den bisher kommunizierten Vertragsunterlagen?

Zustimmungsverfahren
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase (AGB) sowie in den Zahlungsverkehrsbedingungen beschreibt ebase das durch die BGH-Rechtsprechung geforderte Zustimmungsverfahren bei Vertragsänderungen und Entgeltanpassungen.

Änderung der Marge beim Devisenkurshandel
Bei der Umrechnung von Devisen gegenüber dem Kunden behält sich ebase eine Marge von jeweils 0,45 %, ausgehend vom jeweiligen Devisenmittelkurs, ein.

Verwahrentgelt für Konten bei ebase
Das Verwahrentgelt in Höhe von derzeit 0,5 % p.a. gilt zum 1. April 2022 für alle Konto flex und Tagesgeldkonten. Hiervon macht ebase zu Ihren Gunsten zwei Ausnahmen:

  1. Guthaben von bis zu 10.000 Euro sind von einem Verwahrentgelt gänzlich freigestellt (Freibetrag).
  2. Einzahlungen für Anlagen in Fonds und Wertpapiere sind auch in Zukunft unentgeltlich möglich, sofern Guthaben maximal 30 Kalendertage auf dem Konto flex verbleiben (kostenfreier Zeitraum). Erst nach dem kostenfreien Zeitraum fällt ein Verwahrentgelt für die sichere und dauerhafte Verwahrung von Geldanlagen auf den die 10.000 Euro überschreitenden Betrag an.

Änderung Depotführungsentgelt
Sofern es zum Stichtag 01.01.2021 Änderungen am Depotführungsentgelt von Bestandskunden gegeben hat, finden Sie die Informationen hierzu in dieser Synopse (Gegenüberstellung der Änderungen).

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Depots in der Augsburger Depotvariante
Ausgenommen von den Änderungen sind alle kürzlich von der Augsburger Aktienbank migrierten Kundendepots in einer Augsburger Depotvariante.


Wie geht es weiter?

Zustimmungsprozess
In einem weiteren Schreiben – voraussichtlich Mitte März 2022 – informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um einfach und schnell Ihre Zustimmung zu erteilen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann noch keine Zustimmung erteilt werden.

Gültigkeit der Vertragsunterlagen
Mit Ihrer aktiven Zustimmung gelten die neuen Vertragsunterlagen für Sie ab 1. April 2022.

Rechtlicher Hinweis: Sie haben jederzeit das Recht zu einer kostenfreien und fristlosen Kündigung des Depot-/Kontovertrags gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase.
 

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder unter 0800 744 744 2.

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