FIL Fondsbank (FFB)

Fonds zur FIL Fondsbank (FFB) übertragen

Sie haben bereits Fonds in einem Depot bei einer anderen Depotbank und möchten zur FFB wechseln? Sie möchten bei Ihrem neuen Depot Sonderkonditionen erhalten? Das geht ganz einfach!

Bei einem bestehenden Depot können Sie Ihre Depotbank jederzeit ganz einfach wechseln! Warum lohnt sich ein Wechsel? Mit einem Depot bei der FFB, welches über die INFOS vermittelt wird, sparen Sie sich die meisten Gebühren im Fondshandel: Sie erhalten 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und ein kostenfreies Depot bereits ab 50.000 € Depotvolumen an aktiv gemanagten Fonds.
 

So einfach funktioniert der Depotwechsel

  1. Eröffnen Sie Ihr neues Depot bei FFB über INFOS ganz einfach online.
  2. Reichen Sie das Formular für einen Depoteinzug im Original bei INFOS oder der FFB ein. Je abgebende Bank ist ein separates Formular zu verwenden.
  3. Die FFB kümmert sich um den Einzug der Fondsbestände. Den aktuellen Status sehen Sie jederzeit nachvollziehbar in Ihrem Online-Zugang bei der FFB.

Depot eröffnen  Depot übertragen


Steuerliche Auswirkung eines Depoteinzugs

Ob eine Versteuerung der bisher aufgelaufenen Erträge stattfindet, hängt von der Übertragungsart ab. Die einzelnen Übertragungsarten werden weiter unten ausführlicher beschrieben.

Anschaffungsdaten der Fonds
Innerhalb Deutschlands ist die abgebende Depotbank verpflichtet, die steuerlichen Anschaffungsdaten der Investmentfonds im Rahmen der Übertragung an die aufnehmende Bank (FFB) zu übermitteln. Dies erfolgt größtenteils elektronisch, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern!

Hinweis für Depotüberträge von einer ausländischen Bank zur FFB:
Die Meldung der Anschaffungsdaten erfolgt hier nicht automatisch. Hier muss der Kunde dafür Sorge tragen und die Anschaffungsdaten mittels Bescheinigung der ausländischen Bank nachweisen. Liegen der Bank zum Zeitpunkt der Veräußerung keine Anschaffungsdaten vor, führt die FFB bei Verkauf der Fonds eine pauschale Besteuerung durch.

Übertragung Steuertöpfe
Die Steuertöpfe können nur bei einer unentgeltlichen Übertragung ohne Gläubigerwechsel und gleichzeitiger Schließung aller bestehenden Depots
bei der abgebenden Bank/Fondsgesellschaft übertragen werden. Wird ein Aktientopf zur FFB übertragen, wird dieser zum Jahresende bescheinigt, da die FFB keine Aktien verwahrt.


Übertragungsarten

Unentgeltliche Übertragung ohne Gläubigerwechsel (Depotinhaber sind identisch)
Übertragung auf ein anderes Depot derselben Person (Einzeldepot auf Einzeldepot, bzw. Gemeinschaftsdepot auf Gemeinschaftsdepot)
Es erfolgt kein Steuerabzug, die zuständige Finanzbehörde wird nicht informiert und die Übertragung der Steuertöpfe ist möglich – sofern alle bestehenden Depots übertragen werden.

Unentgeltliche Übertragung mit Gläubigerwechsel (Schenkung/Übertragung bei Ehegatten)
Übertragung auf das Depot eines Dritten aufgrund einer Schenkung
Bedeutet konkret die Übertragung vom Einzeldepot eines Ehegatten/Lebenspartner auf ein Gemeinschaftsdepot der Ehegatten/Lebenspartner (oder umgekehrt), bzw. Übertragung vom Einzeldepot eines Ehegatten/Lebenspartner auf das Einzeldepot des anderen Ehegatten/Lebenspartner. Es erfolgt kein Steuerabzug, die zuständige Finanzbehörde wird informiert und die Übertragung der Steuertöpfe ist nicht möglich. Geben Sie bitte das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Übertragendem und Empfänger an.

Unentgeltliche Übertragung aufgrund Erbschaft (Erbnachweis erforderlich!)
Übertragung auf das Depot eines Erben aufgrund einer Erbschaft
Es muss ein Erbschein oder ein gerichtlich eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll bei der FFB vorgelegt werden. Eine Übertragung ist nicht  möglich, wenn ein Nichterbe Mitdepotinhaber bei der FFB ist. Es erfolgt kein Steuerabzug, die Finanzbehörde wird nicht informiert und die Übertragung der Steuertöpfe ist nicht möglich. Geben Sie bitte das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Übertragendem und Empfänger an.

Entgeltliche Übertragung mit Gläubigerwechsel (Depot eines Dritten)
Übertragung auf das Depot einer dritten Person (kein Ehegatte/Lebenspartner, keine Schenkung, kein Erbfall)
Dies gilt als Verkauf der Anteile und ist damit grundsätzlich steuerpflichtig. Die fällige Steuer wird von der abgebenden Bank angefordert. Wird diese nicht beglichen, ist die Bank verpflichtet, die Finanzbehörde zu informieren. Die Übertragung der Steuertöpfe ist nicht möglich.
 

Was muss beachtet werden bei der Übertragung von Fonds zur FFB?

Dauer eines Depoteinzugs
Die Übertragung von Fonds dauert in der Regel 1-3 Wochen, in Ausnahmefällen auch bis zu 6 Wochen.

Zu übertragende Investmentfondsanteile
Bitte tragen Sie alle Fonds mit WKN oder ISIN und Namen sowie Anzahl der Anteile ein, die Sie übertragen wollen. Bei einem Gesamtübertrag genügt der Hinweis "Gesamtübertrag" im Textfeld und ein beigefügter aktueller Depotauszug.
Ohne vollständige Angaben kann der Auftrag ggf. nicht bearbeitet werden und nur so kann die FFB den Übertragungsprozess für Sie überwachen und ausbleibende Einlieferungen reklamieren, wenn nötig.

Verfügungsmöglichkeit
Während der Übertragung können die Fondsanteile bei der abgebenden Bank/Lagerstelle nicht veräußert werden. Sie können Aufträge erst wieder nach der Einbuchung bei der Empfängerbank erteilen.

Vermögenswirksame Leistungen
Bestehende VL-Verträge (vermögenswirksame Leistungen) können nicht übertragen werden. Es ist nur möglich einen VL-Vertrag ggf. prämienschädlich aufzulösen und den angesparten Fondsbestand (ohne VL-Merkmal) zu übertragen.

Anteilsbruchstücke
Bei Überträgen zwischen unterschiedlichen Banken können grundsätzlich nur ganze Anteile übertragen werden. Anteilsbruchstücke (Anteile < 1)
werden von der abgebenden Bank verkauft und, falls Sie keine anderslautende Weisung erteilt haben, an das in Ihrem Depot hinterlegte Bankverbindung überwiesen.
 

Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder unter 0800 744 744 2.

Ihr Team der INFOS AG