Marktberichte

KFM Mittelstandsnachrichten vom 31.10.2022

KFM Monatsrückblick Oktober 2022

Einflussfaktoren auf die NAV („Net Asset Value“) Entwicklung

Der Nettoinventarwert eines Fonds, der sog. „NAV“ oder „Net Asset Value“, ist eine zusammenfassende Darstellung aller Vermögenswerte abzüglich der gesamten Verbindlichkeiten eines Investmentfonds. Der Fondspreis ist nunmehr das Ergebnis der Division von „NAV“ und der Summe aller herausgegebenen Anteilscheine – demnach der Wert eines Anteils an dem Netto-Gesamtvermögen eines Investmentfonds.

Genau dieser Fondspreis hat im Berichtsmonat Oktober aufgrund einer Ad-hoc Meldung eines Zahlungsverzuges, betreffend einer nicht im Portfolio des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS enthaltenen Anleihe einen Abschlag hinnehmen müssen. Das gesunkene Fondsvermögen beruht nicht auf erhöhten Mittelrückgaben seitens der Anleger des Fonds, sondern im Wesentlichen auf der aktuell herabgesetzten Bewertung der in Mitleidenschaft gezogenen und nicht direkt durch den Zahlungsverzug betroffenen Anleihen im Portfolio des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS.

Zahlungsverzug bei Rückführung der Metalcorp Group Anleihe mit Fälligkeit Oktober 2022 (WKN A19MDV)

Die Metalcorp Group S.A., ein Tochterunternehmen der Monaco Resources Group S.A.M. sowie ein globaler Dienstleister für die Beschaffung, die Produktion, den Abbau und die Vermarktung von Metallen und Mineralien, hat im Monat Oktober 2022 nach der problemlosen Rückzahlung der Anleihe 2017/2022 (WKN A19JEV) im Juni dieses Jahres unerwartet Probleme bei der Rückführung seiner ebenfalls in diesem Jahr fälligen 7,00%-Anleihe gemeldet. Die 7,00%-Anleihe der Metalcorp Group S.A.  mit Laufzeit bis Oktober 2022 (WKN A19MDV) („22er-Anleihe“) verfügt über ein ausstehendes Emissionsvolumen von insgesamt 69.885.000 Euro und wird durch 69.885 Schuldverschreibungen á 1.000 Euro pro Stück repräsentiert. Diese Schuldverschreibungen befinden sich zu einem Großteil im Besitz von privaten Anlegern.

Kurzfristiger Wegfall einer bereits zugesagten Kreditlinie

Nach Angaben des Unternehmens ist der wesentliche Grund der kurzfristige Wegfall einer bereits zugesagten und zur Rückzahlung eingeplanten Kreditfazilität, aufgrund einer einer Sanktion der ECOWAS, der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (vergleichbar mit dem Konstrukt der EU in Europa). Das Unternehmen konnte in der Kürze der Zeit keine entsprechende Ersatzfinanzierung auf die Beine stellen. In der Folge konnte die Anleihe nicht wie geplant zurückgeführt werden. Unserer Erkenntnis nach verfügt die Metalcorp Group S.A. weiterhin über ein funktionierendes und rentables Geschäftsmodell. Im Grunde wurde die Gesellschaft Opfer ihres eigenen Erfolges, lassen Sie uns dies kurz erläutern: Als diversifizierter Metall- und Mineralienkonzern fördert die Metalcorp Group S.A. u.a. Bauxit in Guinea. Dieser Rohstoff dient der Herstellung von Aluminium und erfährt eine hohe Nachfrage auf den globalen Märkten. Bis zum Erhalt des Geldes durch Verkauf bzw. Verladen des Bauxits, muss die Gesellschaft ihr Bauxitgeschäft vorfinanzieren – das Geschäft unterliegt zunächst also einer simplen Logik: Je mehr Bauxit gefördert und verkauft werden soll, desto höher die benötigten Geldmittel, um dies auch umzusetzen. Die Übergabe bzw. die Verladung des Bauxits auf die entsprechende Transportkapazität, löst dann die vertragliche Erfüllung aus und somit auch den Cashflow ausgehend vom Käufer. In der aktuellen Situation konnte allerdings u.a. aufgrund der globalen Engpässe keine Transportkapazität sichergestellt werden, um den Verkauf des entsprechenden Bauxits abzuschließen. Es Entstand eine Lagerhaltung an Bauxit in der Größenordnung von ca. 1 Mio. Tonnen, dessen Versand entgegen dem ursprünglichen Plan, nun voraussichtlich im November in Richtung China erfolgen soll. Um solche oder ähnlich unwägbare Situationen schadlos überbrücken zu können, stand die eingangs erwähnte Kreditlinie zur Verfügung, welche kurz vor Fälligkeit aufgrund der ECOWAS-Sanktionen unplanmäßig weggebrochen ist und eine weitere Absicherung bestand nicht.

Neuausrichtung der Anleihe durch Restrukturierung

Mit Eintritt des Zahlungsverzuges beginnt im Falle dieser Anleihe eine sog. „Grace Period“ (eine Art Gnadenfrist) von 7 Tagen an zu laufen, um die Rückzahlung auch nach dem eigentlichen Fälligkeitstermin rechtlich schadlos zu leisten. Sobald diese verstrichen ist beginnt der Restrukturierungsprozess der Anleihe, in diesem befindet sich die 22er-Anleihe der Metalcorp Group S.A. aktuell. Ziel dieses Prozesses ist eine bestmögliche Lösung zwischen Unternehmen und Anleger zu finden, um die Rückzahlung dennoch zu leisten und gleichzeitig die Interessen und gestiegenen Risikoeigenschaften der Anleihe dem Anleger zu vergüten. Damit dies gelingt muss die Anleihe in ihrer Konstruktion angepasst, sprich „restrukturiert“ werden.

Gläubigerabstimmung zum Interessenabgleich

Das Unternehmen hat daher im aktuellen ersten Schritt eine sog. „Gläubigerabstimmung ohne Versammlung“ eingeladen – diese lief vom 22. bis 25. Oktober 2022. Dort konnten die Inhaber der 22er-Anleihe (WKN A19MDV) ihre Stimme entsprechend der Beschlussvorschläge einreichen. Entscheidend in einem solchen Prozess ist zunächst die nötige Beschlussfähigkeit der jeweiligen Abstimmung zu erreichen. In der ersten Abstimmung waren das 50% des stimmberechtigen Volumens, welche wie vorab erwartet, nicht erreicht wurde und in der zweiten, welche am 18.11.2022 als Präsenzveranstaltung stattfindet, beläuft sich die beschlussfähige Mehrheit auf 25% des stimmberechtigten Volumens, in diesem Fall also auf mindestens ca. 17,5 Mio. Euro1.  Sollte innerhalb dieser Abstimmungen keine Beschlussfähige Entscheidung oder keine Einigung zwischen Unternehmen und Anleger zustande kommen, wird der Restrukturierungsprozess für gescheitert erklärt. Die ausstehende Schuld wäre somit umgehend zu begleichen. In Folge dessen würde die Drittverzugsklausel (sog. „Cross-Default“) der 8,50%-Anleihe mit Fälligkeit 2026 (WKN A3KRAP) („26er-Anleihe“) der Metalcorp Group S.A.  greifen, die zum Großteil von Institutionellen Anlegern gehalten wird. Die Inhaber der 26er-Anleihe (WKN A3KRAP), zu denen auch der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS gehört, würden das Recht erhalten ihre Schuld gegenüber dem Emittenten ebenfalls sofort zur Rückzahlung fällig zu stellen. Einen Eintritt dieses Szenarios sehen wir derzeit aber als unwahrscheinlich.

Für die 22er-Anleihe wird die Metalcorp Group S.A. den Inhabern der Schuldverschreibungen eine Laufzeitverlängerung um bis zu einem Jahr (d.h. bis Oktober 2023) zu einem erhöhten Zinssatz von 8,50% p.a. mit der Möglichkeit der Tilgung bereits vor dem Datum vorschlagen. Ein Gegenantrag zu den Beschlussvorträgen kam vom SdK Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger e.V. und sieht  u. a. einen erhöhten Zinskupon, sowie einerseits eine Flexibilisierung der Modalitäten für eine vorzeitige Rückzahlung (Rückzahlung auch in Teilbeträgen und zum Nennbetrag) vor und andererseits anlassbezogene und Fest-Teilrückzahlungen. Eine anlassbezogene Teilrückzahlung soll erfolgen, sobald die Metalcorp Group S.A., das derzeit in Guinea lagernde und ab November 2022 zu verschiffende Bauxit verkauft hat, spätestens Ende Mai 2023. Feste Teilrückzahlungen sollen Ende März 2023 und Ende Mai 2023 erfolgen, wobei die anlassbezogene Teilrückzahlung angerechnet wird.

Mit einem negativen Ergebnis der Abstimmungen und dem damit verbundenen Fehlschlag der Restrukturierung rechnen wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht, da zum einen der potenzielle Schaden für die stimmberechtigten Inhaber der 22er-Anleihe, unserer Einschätzung nach, in keinem angemessenen Verhältnis zu den Chancen im Falle der Zustimmung steht und zum anderen ist die Emittentin in großem Maße an einer Einigung mit den Inhabern der Anleihe interessiert; den eingebrachten Gegenantrag begrüßt die Metalcorp Group S.A. und prüft diesen aktuell.

Entwicklung des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS im Monat OKTOBER 2022

Wir blicken auf anspruchsvolle zehn Monate im laufenden Jahr 2022 zurück, in denen Mittelstandsanleihen ihre Vorteile über weite Strecken voll ausspielen konnten. In den ersten zehn Monaten des Jahres konnte der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS gegenüber den bekannteren und größeren Anleihen aus dem „Investment Grade“- und/oder den Anleihen aus dem „High Yield“-Sektor zunächst eine messbar konstantere und höhere Wertentwicklung generieren. Dies stellt keine Garantie für eine zukünftige Entwicklung dar. Des Weiteren hat der Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds eine Ratingverbesserung durch den Fondsspezialisten Scope erfahren und wurde von Morningstar per 30.09.2022 mit 5 von 5 Sternen bewertet. Einen Rückschlag in der Bewertung des „NAV“ hat allerdings im Oktober dieses Jahres stattgefunden, als einige Anleihen im Portfolio des Portfolios aufgrund der Meldung eines Zahlungsverzugs betreffend der 7,00%-Anleihe der Metalcorp Group S.A. in Mitleidenschaft gezogen wurden, ohne direkt von dem eigentlichen Zahlungsverzug betroffen zu sein. In der Folge führte dies zu einer spürbaren Abwertung des Fondspreises.


Rechtliche Hinweise

Diese Veröffentlichung der KFM Deutsche Mittelstand AG stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch einen Rat oder eine persönliche Empfehlung bezüglich des Haltens, des Erwerbs oder der Veräußerung eines Finanzinstruments dar. Sie unterliegt keinen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen und unterliegt keinem Handelsverbot vor Veröffentlichung von Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen. Vielmehr dient die Veröffentlichung allein der Orientierung und Darstellung von möglichen geschäftlichen Aktivitäten. Sie stellt auch keine allumfassende Information sicher. Weitere Ausführungen zu dem oben beschriebenen Fonds finden Sie in dem aktuellen Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement, den aktuellen Jahres- und Halbjahresberichten sowie den wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) (Verkaufsunterlagen). Die KFM Deutsche Mittelstand AG empfiehlt, sich vor Abschluss eines in dieser Ausarbeitung dargestellten Geschäfts kunden- und produktgerecht beraten zu lassen. Wichtiger Hinweis: Wertpapiergeschäfte sind mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Sie sollten sich deshalb vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation beraten lassen und Ihre Anlageentscheidung nicht allein auf diese Veröffentlichung stützen. Die Inhalte dieser Pressemitteilung stellen keine Handlungsempfehlung dar, sondern dienen der werblichen Darstellung. Sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch eine Bank noch die Beurteilung der individuellen Verhältnisse durch einen Steuerberater. Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsunterlagen, die kostenlos und in deutscher Sprache auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (www.ipconcept.com; Rubrik: Fondsübersicht) sowie unter www.deutscher-mittelstandsanleihen-fonds.de und am Sitz der Verwaltungsgesellschaft 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxembourg, der Verwahrstelle sowie bei der Zahlstelle und Kontakt- und Informationsstellen auch kostenlos in Papierfassung erhältlich sind. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache erhalten Anleger oder potenzielle Anleger unter www.ipconcept.com/ipc/de/anlegerinformation.html. Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben. Die Betrachtung einer etwaigen steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Die Anlageberatung und Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WpIG) bieten wir Ihnen ausschließlich als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut gem. § 2 Abs. 1 WpIG und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gelten die Informationen über die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und von Nachhaltigkeitsrisiken der NFS Netfonds Financial Service GmbH. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage im Impressum und unter www.nfs-netfonds.de. Diese Pressemitteilung wurde mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt die Gesellschaft keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist nicht verpflichtet, dieses Dokument abzuändern, zu ergänzen oder auf den neuesten Stand zu bringen oder die Empfänger in anderer Weise darüber zu informieren, wenn sich die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen verändern oder später als falsch, unvollständig oder irreführend erwiesen haben sollten. Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen ist Oktober 2022, soweit nicht anders angegeben.

Fußnoten

1

Das Einreichen Ihrer Stimme ist neben einer persönlichen Präsenz, ebenfalls über einen Bevollmächtigten möglich. Hierzu können sich die Inhaber der 7,00%-Anleihe der Metalcorp 17/22 (WKN A19MDV) kostenfrei u.a. an die Rechtsanwaltskanzlei mzs-Rechtsanwälte unter www.mzs-recht.de/ihr-spezialist-im-kapitalmarktrecht/spezialthemen/metalcorp-inhaberschuldverschreibungen-2017-2022/ oder der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. unter sdk.org/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/sdk-ruft-anleiheinhaber-der-metalcorp-group-s-a-zur-interessensbuendelung-auf wenden.