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So geht ebase mit der Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages zum 01.01.2023 um

Nachdem der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 am 16.12.2022 zugestimmt hat, wird der Sparer-Pauschbetrag zum 01.01.2023 von 801 Euro / 1.602 Euro (bei Ehegatten/Lebenspartnern) auf 1.000 Euro / 2.000 Euro erhöht.

Bestehende Freistellungsaufträge (FSA) werden von ebase automatisch prozentual angepasst und erhöht.

Hat der Kunde den maximalen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro / 1.602 Euro bislang bei ebase erteilt, so passt die Bank den Betrag ab dem 01.01.2023 automatisch auf den neuen Höchstbetrag von 1.000 Euro / 2.000 Euro an. Hat der Kunde einen Freistellungsauftrag in geringerer Höhe erteilt, so erhöht ebase den Betrag um 24,844%. Den errechneten neuen Sparer-Pauschbetrag rundet ebase dabei auf volle Euro ab. Die Einreichung eines Kundenauftrags ist damit nicht erforderlich. Die Kunden werden in den nächsten Tagen über die geplante Vorgehensweise informiert; die Information stellt ebase in den nächsten Tagen in den online-Postkorb der Kunden ein. Zusätzlich informieren ebase auf deren Homepage.

Möchte der Kunde unabhängig von der geplanten Erhöhung der Pauschbeträge eine Änderung am erteilten Freistellungsauftrag vornehmen, so empfehlen wir dies direkt im Online-Banking unter dem Menüpunkt „Meine Daten“ nach der automatischen Anpassung der Pauschbeträge vorzunehmen.

Nachfolgend eine Übersicht wie ebase im Einzelfall vorgeht:

Sachverhalt Steuerliche Behandlung
Einreichung in 2022 für 2023 / altes Formular - Höchstbetrag 801 Euro/1.602 Euro angekreuzt FSA 801 Euro/1.602 Euro wird erfasst
Einreichung in 2022 für 2023 / altes Formular / handschriftlich unterhalb Höchstbetrag FSA wird in der angegebenen Höhe erfasst, keine 24,844% Hochrechnung (Erhöhung)
Einreichung in 2022 für 2023 / neues Formular / Höchstbetrag 1.000 Euro/2.000 Euro angekreuzt FSA 1.000 Euro/2.000 Euro wird erfasst
Einreichung in 2022 für 2023 / neues Formular / handschriftlich unterhalb Höchstbetrag FSA wird in der angegebenen Höhe erfasst,
keine 24,844% Hochrechnung (Erhöhung)
Einreichung in 2023 / altes Formular / Höchstbetrag 801 Euro/1.602 Euro angekreuzt  FSA 801 Euro/1.602 Euro wird erfasst
Einreichung in 2023 / altes Formular / handschriftlich unterhalb Höchstbetrag FSA wird in der angegebenen Höhe erfasst,
keine 24,844% Hochrechnung (Erhöhung)

Eine Abweichung davon ist nicht möglich, da der Gesetzgeber enge Richtlinien vorgegeben hat.
 

Neues Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ab 01.01.2023"

Das bisherige Formular zum Freistellungsauftrag akzeptiert ebase grundsätzlich noch bis einschließlich 30.06.2023. Bitte beachten Sie aber dabei, dass ebase dann keine automatische Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages vornehmen darf.

Ab 01.01.2023 verwenden Sie idealerweise das neue Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge" bei ebase.

Formular


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