In den letzten Jahren sind die allgemeinen Kosten - wie in vielen anderen Bereichen - durch die Inflation weiter deutlich gestiegen. Obwohl auch die FNZ Bank in diesem veränderten Umfeld versucht, die Preise so konstant wie möglich zu halten, ist die Bank nun gezwungen, die Entgelte/Margen im Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) anzupassen. Die FNZ Bank bittet hierfür um Ihr Verständnis.
Wie auch schon im Privatkundengeschäft wird die FNZ Bank daher zum 01.01.2026 Preisänderungen fürs ebase Business Depots für juristische Personen vornehmen.
Um die Konditionenänderung wirksam umzusetzen, müssen Sie aktiv Ihre Zustimmung erteilen. Die FNZ Bank wird die Anschreiben ab 20.10.2025 (KW 43) versenden bzw. in den Online-Postkorb einstellen.
Was ändert sich ab 2026?
1. Depotführungsentgelt ebase Business Depot
Bisheriges Entgelt pro Quartal | Entgelt pro Quartal ab 2026 | Entgelt mit INFOS als Vermittler |
23,80 € | 30 € | 0 €1 |
1 Sonderkonditionen über INFOS
- INFOS übernimmt Ihre Depotführungsgebühr, wenn Sie dauerhaft einen Depotwert von 20.000 € in aktiv gemanagten Fonds im Depot halten.
- Zusätzlich erhalten Sie dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskäufen und Sparplänen.
- Die Vergünstigungen von INFOS bleiben auch bei Zustimmung unverändert.
- Um die Sonderkonditionen fürs FNZ-Depot zu erhalten, muss INFOS als Vermittler im Depot hinterlegt sein.
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2. Transaktionsentgelte für schriftlich beauftragte Orders
Wie auch kürzlich im Privatkundengeschäft erhöht die FNZ Bank auch für Firmenkunden die Transaktionsentgelte für offline beauftragte Käufe/Verkäufe und Fondsumschichtungen:
Bisheriges Transaktionsentgelt | Transaktionsentgelt ab 2026 |
5 € | 8 € |
3. Devisenkursmarge
Bei Umrechnungen von Fremdwährungen passt die FNZ Bank die Devisenkursmarge analog zum Privatkundengeschäft an:
Bisherige Devisenkursmarge | Devisenkursmarge ab 2026 |
0,45 % | 0,6 % |
Wie stimme ich den Vertragsänderungen zu?
a) Online-Banking
Der Zustimmungsprozess ist direkt im Onlineportal eingebunden und kann nach dem Login über ein separates Pop-up-Fenster oder über die Startseite aufgerufen werden. Das Pop-up-Fenster kann übersteuert werden, erscheint aber immer wieder nach dem Login bis der Zustimmungsprozess durchlaufen wurde.
b) QR-Code
Das Anschreiben enthält einen persönlichen QR-Code, den Sie mit ihrem mobilen Endgerät einscannen können und den Zustimmungsprozess somit einfach digital vornehmen können. Alternativ erhalten Sie auch einen persönlichen Link mit Zustimmungscode. Sie legitimieren sich mit Ihrem Geburtsdatum und können dann zustimmen.
c) Schriftlich
Das Zustimmungsformular liegt nur den postalisch versendeten Kundenschreiben bei und kann an die FNZ Bank zurückgesendet werden:
- per E-Mail an zustimmung@fnz.de
- per Fax an 089 3090 3746 82
- per Post an FNZ Bank SE, Zustimmungen, 80218 München
Wichtig: Weiterführende Aufträge (wie z. B. Transaktionen, Adressänderungen etc.) müssen zwingend separat erteilt werden. Bitte ergänzen Sie diese nicht auf den Anlagen. Ihre Zustimmung wird automatisiert erfasst. Daher können handschriftliche oder maschinelle Ergänzungen keine Berücksichtigung finden.
Wer muss bei Gemeinschaftsdepots/-konten, Minderjährigendepots/-konten und Firmendepots/-konten zustimmen?
Bei Konten mit Einzelverfügungsberechtigung genügt die Zustimmung einer der Inhaber bzw. eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer vertretungsberechtigten Person. Bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist die Zustimmung aller erforderlich.
Was geschieht, wenn ich nicht zustimme?
Um die Rechtssicherheit der weiteren Geschäftsbeziehung zu gewährleisten, ist Ihre Einwilligung zwingend erforderlich. Ohne Ihre Zustimmung muss die FNZ Bank die Geschäftsverbindung früher oder später kündigen.
Tipp: Statt Ihr Depot zu kündigen, wechseln Sie einfach und kostenlos den Vermittler! INFOS übernimmt Ihre Depotgebühr bereits ab einem Depotwert von 20.000 € in aktiv gemanagten Fonds. So bleiben Sie dauerhaft von Erhöhungen der Depotführungsentgelte unberührt!